Rechtssicheres Impressum in Google+-Seiten integrieren

Hervorgehoben

Ab sofort müssen Sie nicht mehr auf eine Google+-Seite verzichten, nur aus Angst vor Abmahnungen weil Sie kein Impressum rechtssicher unterbringen können. Die Lösung ist mein neuer Impressums-Service durch Hosting einer Impressumsseite oder Weiterleitung auf eine vorhandene Impressumsseite.

Rechtssicher einzubinden ist das Impressum auf Google+, Pinterest und vielen anderen sozialen Netzwerken durch eine URL, die am Anfang des Wort “Impressum” enthält. Damit kann auch auf Google+-Seiten ein Impressum abmahnsicher eingebunden werden.

Mehr Infos gibt es hier: www.impressum.com.de

Neues E-Book: HTML und CSS-Schnellkurs

Cover des E-Books: HTML & CSS Schnellkurs

HTML & CSS Schnellkurs – Am praktischen Beispiel HTML und CSS lernen!

Neues E-Book: HTML und CSS-Schnellkurs

Neu auf Xinxii und epubli ist ein neues E-Book zum Thema HTML und CSS erschienen. In zahlreichen gut erklärten praktischen Übungen werden die Grundlagen von HTML und CSS vermittelt. Geeignet für alle, die HTML und CSS-Kenntnisse benötigen, um mit einem CMS-System eine Website zu warten oder Daten in Online-Shops pflegen müssen. Wer möchte kann damit aber auch eine eigene kleine Website anlegen.

Buchdaten

Titel: HTML & CSS Schnellkurs
Untertitel: Am praktischen Beispiel HTML und CSS lernen!
Autor: Helma Spona
Buchcover und Fotos: Helma Spona
Erscheinungsjahr: 2013
published by: epubli GmbH, Berlin, http://www.epubli.de
ISBN 978-3-8442-5279-8

Inhalt

  • HTML- und Website-Grundlagen.
    • Eine Website was ist das genau
    • Wie das Internet funktioniert.
    • Providerwahl, Webspace- und Domainregistrierung.
  • HTML-Grundlagen, wichtige Begriffe und Syntax
    • Das Internet – ein besonderes Medium
    • Regeln zur Benennung von Dateien.
    • Eine leere (X)HTML-Datei erstellen.
  • Aufbau einer HTML-Datei
    • Beispiel “HTML-Elemente”.
    • Der Inhalt des “<head>”-Elements.
    • Den sichtbaren Inhalt der Seite definieren.
    • Optionale und notwendige Attribute.
    • Korrekte Auszeichnung der Inhalte mit entsprechenden HTML-Elementen.
    • Einen Hyperlink definieren.
    • Logisches und physische Textauszeichnungen.
    • Listen und Aufzählungen definieren.
    • Grafiken einfügen.
    • URLs in Webseiten.
    • Tabellen erstellen.
    • Einrichten eines FTP-Programms.
    • Veröffentlichen der Website.
  • Formatieren mit CSS.
    • Einbinden von CSS-Dateien.
    • Verschiedene Stilarten.
    • Aufbau einer Stildefinition.
    • Element-Selektoren.
    • Klassen-Selektoren.
    • ID-Selektoren.
    • Pseudo-Klassen und Pseudo-Elemente.
    • Komplexere Selektoren.
  • Seitenlayout mit CSS.
    • Tabellenlayout optimieren.
    • Feste Breite für die linke Tabellenzelle festlegen.
    • Prozentuale Breite der Tabelle festlegen.
    • Zellausrichtung ändern.
    • Ein Floating-Layout erstellen.
  • Hyperlinks formatieren.
    • Pseudoklassen- und Pseudoelemente einsetzen.
    • Hyperlinks als Buttons formatieren.
  • Rahmen und Hintergrundbilder einsetzen.
    • Dateiformate für Hintergrundbilder.
    • Navigationsleisten formatieren.
    • 3D-Effekte erzeugen.
    • Untergeordnete Links bei Bedarf ein- und ausblenden.
  • Bildergalerien gestalten.
    • Notwendige Bilder.
    • Aufbau der Seite.
    • Miniaturansichten einfügen und verlinken.
  • Server-Side-Includes für eine effizientere Websiteverwaltung einsetzen.
    • Funktionsweise.
    • SSI nutzen.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen von Webseiten.
    • Wichtige betroffene Rechtsgebiete.
    • Urheberrecht.
    • Rechte am eigenen Bild.
    • Markenrechte und verwandte Schutzrechte.
    • Wettbewerbsrecht.
    • Verantwortlichkeit für Hyperlinks.
    • Datenschutz und Sicherheit.
    • Pflichtangaben.
    • Impressumspflicht.
    • Datenschutzerklärung.
  • Anhang: Überblick über wichtige HTML und CSS-Elemente.
    • Sonderzeichen im Überblick.
    • Farbnamen im Überblick.
    • HTML-Elemente im Überblick.
    • Attribute im Überblick.
    • Wichtige CSS-Eigenschaften.

Neuer Beitrag auf Akademie.de “Rechtsrisiko Facebook-Nutzung: Was darf man in sozialen Netzwerken?”

Auf Akademie.de ist ein neuer Betrag erschienen den ich zusammen mit meiner Schwester Dr. Dagmar Spona geschrieben habe.  Er befasst sich ausführlich mit den rechtlichen Risiken und Gefahren der sozialen Netzwerke und gibt Tipps für den praktischen Umgang damit.

Inhalt

Zum Beitrag

Impressumspflicht in sozialen Netzwerken

Ich bin doch immer wieder erstaunt, wie leichtsinnig mancher Facebook-Nutzer mit Rechten und Gesetz umgeht. Das Rechte Anderer verletzt werden, mehr oder weniger absichtlich ist eine Sache, aber dass insbesondere Betreiber von eindeutlig geschäftlichen und gewerblichen Facebook-Fanseiten sich offenbar gar nicht von den laufend zu lesenden Informationen über Massenabmahner und Impressumspflicht beeindrucken lassen, ist ein Hit.

Fast täglich ist auf Facebook zu lesen, dass wieder mal Facebook-Profile oder Facebook-Seiten wegen fehlerhaftem oder fehlenden Impressums abgemahnt worden sind und sogar Rechtsanwälte die massenhaft abmahnen damit vor Gericht gesiegt haben. Dennoch sind immer noch zahlreiche Seiten auf Facebook zu finden, die nicht ansatzweise ein gültiges Impressum haben.

Ich frage mich da ehrlich warum? jede Abmahnung die man erhält macht Stress, kostet Geld und Nerven und in der Regel kommen die Abmahnenden damit durch, denn sie mahnen keinen ab, bei dem sie sich nicht zumindest zu 99% sicher sind, dass das rechtlich durchsetzbar ist.

Es scheint daher wirklich Unwissenheit oder Ignoranz zu sein, was die Betreiber der entsprechenden Profile und Seiten dazu veranlasst trotz Abmahnwellen jegliche Aktionen bzgl. Impressum zu vernachlässigen. Oder ihnen ist Geld einfach ganz egal, weil bei ihnen entweder nichts zu holen ist oder sie zuviel davon haben.

Wer benötigt ein Impressum?

Jede Facebook-Seite und jedes Facebook-Profil das nicht ausschließlich privat verwendet wird, benötigt gem. TDG ein Impressum. Dazu zählen Seiten und Profile von:

  • Vereinen und Verbänden
  • Unternehmen
  • Selbständigen, Freiberuflern und Künstlern (auch im Nebenberuf)
  • Behörden, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen

Auch “rein private” Facebook-Profile können impressumspflichtig sein. Das hängt nämlich von den Inhalten ab. Wer es nur dazu nutzt, Inhalte auf seine gewerbliche Facebook-Seite zu posten, zu teilen oder regelmäßig auf seine Dienstleistungen oder Produkte aufmerksam macht, muss auch für ein Facebook-Profil ein Impressum erstellen.

Was hat im Impressum zu stehen?

Was genau im Impressum zu stehen hat, hängt von der Art des Beitreibers ab. Für Unternehmen in der Form einer juristischen Person gelten hier andere Anforderungen als für Vereine, Freiberufler und Behörden. In jedem Fall gilt aber, dass alle Informationen vorhanden sein müssen, die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen und den Inhaber eindeutig identifizieren. Das sind mindestens:

  • vollständige, ladungsfähige Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Angaben zu Inhaber/Geschäftsführer
  • falls vorhanden Umsatzsteuer-ID und/oder Umst.-Nr.
  • Registernummern (Vereinsregister, Handelsregister …)

Ganz einfach lässt sich ein Impressum auf der Seite www.erecht24.de erzeugen.

 Wie integriert man dieses in die Facebook-Seite?

Die Integration eines Impressums ist mittels Impressums-App möglich, die dann als App mindestens an vierter Stelle angezeigt werden muss und auch nur in Facebook-Seiten (nicht in Facebook-Profilen) integriert werden kann. Diese gibt es teilweise auch kostenlos, zum Beispiel hier, bei der Anwaltskanzlei Lampmann, Haberkamp und Rosenbaum.

Darüber hinaus sollte man einen Link (für das vollständige Impressum reicht der Platz nicht) auf das Impressum der eigenen Website oder einer anderen gültigen Seite im Internet, wo das Impressum zu finden ist,  im Info-Bereich der Seite unterbringen. Dieser ist aber abhängig von der Art der Seite, bspw. der Branche der die Seite zugeordnet ist, gar nicht sichtbar. Zur Not, sollten man den “Zweck” der Seite ändern, um es anzeigen zu lassen. Dann ist aber wichtig, dass dem Link der Text “Impressum” vorangestellt ist. Auch im Bannerbild oder dem Profilbild lässt sich das Impressum grafisch unterbringen und zusätzlich in Textform als Bildbeschreibung.

Die Verwendung ausschließlich im Bild ist nicht ausreichend. Das Impressum muss immer auch in Textform verfügbar sein, zumindest als Link auf eine Webseite mit den Impressumsangaben.

So könnten Impressumsangaben realisiert werden:

 

Was droht bei Missachtung der Impressumspflicht?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung ist noch das kleinste Übel, teurer wird es, wenn Sie ein Ordnungsgeld gem. TDG zahlen müssen oder gegen die Unterlassungserklärung verstoßen und die vereinbarte Vertragsstrafe zahlen müssen. Sie müssen auf jeden Fall mit Kosten ab 500 EUR aufwärts rechnen. Ein Ordnungsgeld gem. TDG kann bis zu 50.000 EUR betragen. Mit einem fehlenden Impressum ist also nicht zu spaßen.

Tipp

Wie Sie ein gültiges Impressum in ihre Twitter, Google+ und Pinterest-Profile integrieren und welche Gefahren mit einem “rein privaten” Facebook-Profil bestehen, lesen Sie in der Ausabe 4/2013 von “Social Media Aktuell“.

Tipp

Wenn Sie keine eigene Website haben auf der Sie Ihr Impressum unterbringen können, bietet sich die Nutzung von entsprechenden Dienstleistungen an. Die sind in jedem Fall preiswerter als eine Abmahnung.

Neues E-Book zum Thema “Digitalfotografie”

E-Book: Von der Makro- zur Mikrofotografie

E-Book: Von der Makro- zur Mikrofotografie

Gerade neu erschienen ist ein E-Book zum Thema “Von der Makrofotogafie zur Mikrofotografie” für alle, die mehr als nur Makros im Maßstab 1:1 machen möchten. Wie es geht, beschreibt das E-Book auf 20 Seiten. Sie erfahren, welche Techniken es gibt, worauf Sie achten müssen und wo die Grenzen und Probleme liegen.

Wo gibt es das?

Inhalt

  • Faszination Mikrofotografie.
    • Technische Möglichkeiten für größere Abbildungsmaßstäbe.
    • Retrostellung und Weitwinkel-Objektiv.
    • Auszugverlängerung mittels Balgen oder Zwischenringen.
    • Auszugverlängerung und Retrostellung kombinieren.
    • Retrostellung mit Vorsatzlinsen kombinieren.
  • Technische Grenzen überwinden.
    • Das Schärfeproblem.
    • Die Beleuchtungsproblematik.
    • Optimierung mittels Bildbearbeitung.
  • Anhang

Bildbeispiele