Neues E-Book zum Thema “Digitalfotografie”

E-Book: Von der Makro- zur Mikrofotografie

E-Book: Von der Makro- zur Mikrofotografie

Gerade neu erschienen ist ein E-Book zum Thema “Von der Makrofotogafie zur Mikrofotografie” für alle, die mehr als nur Makros im Maßstab 1:1 machen möchten. Wie es geht, beschreibt das E-Book auf 20 Seiten. Sie erfahren, welche Techniken es gibt, worauf Sie achten müssen und wo die Grenzen und Probleme liegen.

Wo gibt es das?

Inhalt

  • Faszination Mikrofotografie.
    • Technische Möglichkeiten für größere Abbildungsmaßstäbe.
    • Retrostellung und Weitwinkel-Objektiv.
    • Auszugverlängerung mittels Balgen oder Zwischenringen.
    • Auszugverlängerung und Retrostellung kombinieren.
    • Retrostellung mit Vorsatzlinsen kombinieren.
  • Technische Grenzen überwinden.
    • Das Schärfeproblem.
    • Die Beleuchtungsproblematik.
    • Optimierung mittels Bildbearbeitung.
  • Anhang

Bildbeispiele

Fotoshooting für Hunde im Februar 2013

Hunde-Fotoshooting am 09/10. Februar 2013

für alle, denen noch tolle Fotos von ihrem Vierbeiner fehlen,

  • für Poster und Leinwanddrucke
  • Aufkleber für PKW und Hundehänger
  • oder sonstige Zwecke.

Natürlich sind auch andere Haustiere willkommen.
Ich plane je Hund (bzw. wenn mehrere nur als Gruppe fotografiert werden sollen, für die  Gruppe) ca. 30 Minuten für die Fotos und nochmal 30 Minuten für Vorbereitungen und Besprechung ein, so dass ich für alle die sich melden eine ca.-Uhrzeit bekannt geben werde, damit die Wartezeiten nicht so lange sind. Wer hinsichtlich der Uhrzeit einen Wunsch hat, bitte bei der Anmeldung angeben. Ich werde versuchen das zu berücksichtigen.

Kosten pro Hund (Gruppe) 49,00 EUR, für jeden weiteren Hund 39,00 EUR

Die angegebenen Preise sind keine regulären Preise, sondern nur für dieses Shooting gültig. Einzel-Termine außerhalb dieser Aktion sind möglich, auch Vor-Ort, bei Ihnen zuhause. Die Preise dafür liegen zwischen 99 € und 149 € und werden individuell vereinbart.

Dafür erhalten Sie alle Fotos auf CD/DVD zur freien Verwendung für private Zwecke, die Fotos sind bearbeitet und optimiert.

Gegen Aufpreis möglich:

  • Fotomontagen/Kollagen ähnlich denen in den Beispielen (siehe unten) aus den Bildern des Fotoshootings und/oder zusammen mit anderen Bildern, die Sie mir dann natürlich mitbringen/schicken müssen. 20-40 EUR pro Montage (je nach Qualität der zu verwendenden Bilder und Komplexität der Montage)
  • Beschriftungen (bspw. mit Namen des Hundes), kostenlos
  • Deko-Rahmen: 5 € je Bild

Preise für Fotoprodukte:

Aufkleber, transparent oder weiß für Auto/Hundehänger:

  • 15 x 15 cm: 2,50 EUR
  • 25 x 25 cm: 5,00 EUR
  • 200 x 100 cm: 65,00 EUR
  • Weitere Maße möglich, Preise bitte anfragen

Poster:

  • 45 x 30 cm: 12,00 EUR
  • 75 x 50 cm: 19,00 EUR
  • Weitere Maße möglich, Preise bitte anfragen

Leinwanddruck (2cm):

  • • 40 x 60 cm: 42,90 EUR
  • • 20 x 30 cm: 19,90 EUR
  • • Weitere Maße möglich, Preise bitte anfragen

Jeweils zuzüglich Porto, sofern Versand gewünscht. Alle Preise für Fotoprodukte beinhalten die Bearbeitung und Optimierung der Bilder für den Druck.

Bitte Anmelden, über Facebook oder mein Kontaktformular.

Facebook & Co: Vor dem Posten Gehirn einschalten!

Seit längerem geht es mir gehörig auf die Nerven, wie leichtsinnig die Masse der Nutzer mit Facebook und Google umgehen. Rechte anderer werden mit Füßen getreten und jeder pocht gleichzeitig auf sein eigenes Recht, auf Meinungsfreiheit etc.. Teilweise denke ich, ist das rechtliche Bewusstsein schon da, aber es fehlt das technische Verständnis für die Folgen des eigenen Handelns. Ich möchte hier weder eine juristische Beratung geben und auch keinem verbieten sich weiterhin so zu verhalten, wie bisher, sondern nur mal ein paar Denkanstöße geben, vielleicht wird dann dem ein- oder anderen klarer, warum ich mich manchmal einfach mit einem passenden Kommentar nicht zurückhalten kann.

“Was du nicht willst das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu!”,

hat sicher jeder schon mal gehört, nur hält sich leider kaum jemand dran. Ich finde, mal unabhängig von der rechtlichen Lage, auch in sozialen Netzen sollte jeder den Anderen so behandeln, wie er selbst behandelt werden will. Und das heißt:

  • wenn ich nicht möchte, dass andere mich auf Facebook beleidigen, sollte ich das auch nicht tun.
  • wenn ich nicht möchte, dass ich umsonst arbeite, muss ich auch anerkennen, dass andere mit geistiger Leistung, ob das jetzt Texte, Bilder oder Filme sind, ihr Geld verdienen und das es dann nicht richtig sein kann, deren Arbeitsleistung kostenlos und ohne deren Zustimmung für eigene Zwecke auszubeuten.
  • wenn ich nicht möchte, dass ein Bild von mir irgendwo im Netz auftaucht, vielleicht noch in Zusammenhängen, die nicht sonderlich positiv sind, dann sollte ich das mit Fotos anderer auch nicht tun.

Beispiele und Denkanstöße

Folgendes kommt sehr häufig vor und die meisten Nutzer verhalten sich dabei wissentlich oder unwissentlich außerhalb geltenden Rechts und das zum Nachteil von häufig völlig unbeteiligten Dritten.

Private und öffentliche Personenfahndungen

Posten und “Teilen” von öffentlichen Personenfahndungen der Polizei ist zwar auf den Blick eine tolle Sache und wird häufig vor allem bei der Suche nach Tierquälern und Kinderschändern gerne gemacht. Kaum einer denkt dabei aber an die “Gesuchten”. Generell gilt in Deutschland erst mal die Unschuldsvermutung. Und wenn die Polizei einen “mutmaßlichen” Täter sucht, bei Facebook aber daraus die “Suche nach einem Kinderschänder” gemacht wird, ist das schon ein Unding. Unterstellt man mal, dass der “Gesuchte” tatsächlich der Täter ist, hat aber auch der ein Recht am eigenen Bild. Und das Argument, die Polizei hat das Bild ja auch auf der Internetseite veröffentlicht, zählt dabei in meinen Augen nicht. Die Polizei kann das Bild nämlich jederzeit wieder von der Webseite nehmen und dann ist es weg. Stellt sich also heraus, dass der Gesuchte unschuldig ist, oder ist er gefasst und die Fahnung damit beendet, wird das Bild von der Webseite gelöscht und auch ein späterer Arbeitgeber bspw. der sich auf die Suche nach dem Bewerber macht, der vielleicht vor Jahren mal wegen eines blöden Zufalls falsch verdächtigt wurde, findet nichts mehr. Wer aber dieses Bild und die Fahndung bei Facebook postet oder ein solches Bild “teilt”, erzeugt damit eine Kopie und das ist ganz übel. JEDER Klick auf “teilen” erzeugt eine Kopie und jede einzelne Kopie müsste von jedem Nutzer, der das Bild geteilt hat, wieder gelöscht werden, um die Spuren zu beseitigen.

Hat ein Täter seine Strafe verbüßt, oder war der Gesuchte unschuldig könnte es für ihn daher zu einem großen Problem werden, wenn sein Fahndungsbild mal bei Facebook gepostet wurde,  jemals wieder einen Job zu bekommen oder ein normales Leben führen zu können, denn womöglich existieren bei Facebook bereits 1 Mio. Kopien seines “Fahndungsfotos”. Stellt euch vor, ihr würdet unverschuldet auf einem Fahndungsfoto und damit bei Facebook landen …

Noch schlimmer sind natürlich private Fahndungen nach Personen. Erst neulich die Suche nach einem Hundebesitzer, dessen Hund angeblich einen anderen gebissen hatte und der dann eine falsche Adresse angegeben hatte.  Natürlich ist das übel, ich wäre auch sauer. Aber in Deutschland ist eine Verletzung eines Hundes eben “nur” eine Sachbeschädigung und das rechtfertigt kaum, das Recht am eigenen Bild des betreffenden Hundehalters und erst recht nicht unbeteiligter anderer Personen die auch auf dem Bild waren, mit Füßen zu treten. Dann kann man zur Polizei gehen, Anzeige erstatten und denen das Foto geben.

Bilder, Videos und Texte anderer hochladen und teilen

Generell sind in Deutschland fast alle Fotos und Videos urheberrechtlich geschützt und das räumt dem Urheber das Recht ein, zu bestimmen wann, wo und zu welchen Konditionen das Werk genutzt werden darf und welche Gegenleistung (Lizenzgebühren) er dafür verlangt. Unabhängig davon steht jedem Urheberreber das Recht zu als Urheber genannt zu werden. Er kann darauf verzichten, wenn aber keine Vereinbarung darüber getroffen wurde, muss der  Urheber genannt werden!

Das tun leider nur die allerwenigsten, die Bilder Anderer bei Facebook hochladen. Das ist also selbst dann schon ein Urheberrechtsverstoß, wenn der Urheber des Bildes oder Videos der Veröffentlichung grundsätzlich zugestimmt haben sollte.

Allerdings frage ich mich, wie es überhaupt sein kann, dass Facebook-Nutzer Inhalte posten, deren Eigentümer/Urheber/Rechteinhaber sie gar nicht sind. Denn jeder Nutzer hat den Nutzungsbedingungen zugestimmt und da steht ganz klar:

Die vorliegende Erklärung der Rechte und Pflichten („Erklärung“, „Bedingungen“ oder „SRR“) beruht auf den Facebook-Grundsätzen und bildet unsere Nutzungsbedingungen, die unsere Beziehung zu den Nutzern und anderen, die mit Facebook interagieren, regelt. Mit deiner Nutzung von Facebook oder dem Zugriff darauf stimmst du dieser Erklärung bzw. ihrer jeweils gültigen Aktualisierung gemäß Abschnitt 14 weiter unten zu. Zusätzlich findest du Ressourcen am Endes dieses Dokuments, die dir dabei helfen, die Arbeitsweise von Facebook zu verstehen.

Du bist Eigentümer aller Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest.

(Quelle: https://www.facebook.com/legal/terms)

Heißt also, fremde Inhalte darf man gar nicht posten! Es ist damit auch nicht erlaubt einfach ein Bild von einer Webseite zu klauen (außer man ist Urheber des Bildes oder hat die Nutzungsrechte (einschließlich des Rechtes zur Unterlizenzierung) und dieses bei Facebook hochladen.

Weiterhin steht in den Nutzungsbedingungen:

Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, („IP-Inhalte“) erteilst du uns, sofern du in deinen Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen nichts anderes einstellst, die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.

(Quelle: https://www.facebook.com/legal/terms)

Das wiederum heißt, mit dem Hochladen räumt man  Rechte an den hochgeladenen Bildern und Videos ein und das kann man gar nicht tun, wenn man diese Rechte an fremden Inhalten gar nicht hat.  Und jeder, der diese Inhalte “teilt” räumt wiederum Rechte an diesen Inhalten ein, denn jeder erzeugt damit eine Kopie der Inhalte und stellt sie anderen Nutzern zur Verfügung. Das ist eine “öffentliche Zugänglichmachung” nach dem Urheberrechtsgesetz.

Daraus ergibt sich ganz eindeutig:

  • wer Inhalte bei Facebook hochlädt oder teilt (auch die Verlinkung einer Webseite mit Vorschaubild auf dem urheberrechtlich geschützte Inhalte zu sehen sind, gehört dazu), begeht eine Urheberrechtsverletzung, wenn es sich um fremde Inhalte handelt, und er nicht vom Urheber das Recht zur Unterlizenzierung eingeräumt bekommen hat.
  • wer Fotos und Videos (oder auch Audio-Dateien) auf Facebook veröffentlicht, deren Urheber er ist, stimmt gleichzeitig dem “Teilen” der Inhalte zu. Er stimmt aber nicht automatisch zu, dass er auf Urhebernennung verzichtet! Wer ein möglicherweise urheberrechtlich geschütztes Bild eines Anderen auf Facebook teilt, muss daher im Zweifel die Quelle des Bildes so angeben, dass diese erhalten bleibt, wenn weitere Nutzer die Datei teilen.
  • ein Urheber, der Inhalte bei Facebook hochlädt, stimmt auch nicht automatisch zu, dass diese verändert werden dürfen, also bspw. mit Beschriftungen versehen oder bearbeitet werden dürfen.  Also darf man auch nicht einfach ein Bild bei Facebook, dass dort erst mal zu Recht hochgeladen wurde, verändern, anpassen und wieder posten. Ausnahme ist hier, wenn durch die Bearbeitung ein neues urheberrechtlich geschütztes Werk entsteht. Das ist aber in der Regel nicht gegeben, wenn dem Bild nur eine Beschriftung wie ein Spruch (oder Beleidigungen) hinzugefügt wird.
  • wer Fotos und andere Inhalte anderer Nutzer teilt, die diese unrechtmäßig geteilt haben, begeht rechtlich gesehen, selbst eine Urheberrechtsverletzung, die abmahnfähig ist.
  • wer ein Bild mit Royalty-Free-Lizenz bei einer Bildagentur gekauft hat,  hat in der Regel kein Recht zur Unterlizenzierung erworben (Details regeln die Nutzungsbedingungen der Bildagenturen). Folglich dürfen diese Bilder nicht auf Facebook und Co. verwendet werden. Auch dann nicht, wenn sie wesentlicher Bestandteil von Zeitschriften-Covern sind.

Fazit

Die “Teilen”-Funktion ist etwas deutlich anderes als die “Verlinkung” von Inhalten, und somit auch rechtlich völlig anders zu beurteilen. Damit werden Kopien von möglicherweise urheberrechtlich geschützten Inhalten erzeugt und dafür ist ein entsprechendes Nutzungsrecht des Rechteinhaber erforderlich. Das gilt bei Facebook genauso wie woanders im Internet und natürlich im echten Leben.

Das Argument “Der Urheber muss das Bild ja erst mal finden …” zählt natürlich nicht. Zum einen ist auch eine Urheberrechtsverletzung, die der Urheber noch nicht kennt, ein Straftatbestand, zum anderen gibt es heute Mittel und Wege ganz schnell die Quelle eines Bildes zu finden (ich habe das heute morgen auf Facebook demonstriert), und damit den Urheber zu finden. Genauso kann der Urheber Kopien seiner Werke im Internet finden. Leider hat mein Versuch, dies durch Posten von Webseiten, von denen Bilder stammen, die bei Facebook fleißig geteilt wurden, nicht gewirkt. Dieser “Wink mit dem Zaunpfahl” ist leider bei den betroffenen Nutzern völlig falsch angekommen.

Ich für meinen Teil, werde als Urheber von Inhalten, die ich nicht explizit selbst auf Facebook hochlade, nicht dulden, dass diese fleißig auf Facebook und Co. geteilt werden, noch dazu ohne Quellenangabe.

Wenn ich jemandem Fotos von seinem Hund schicke und der lädt einige davon in soziale Netzwerke hoch, mit Urhebernennung ist dagegen ja gar nichts einzuwenden. Aber wenn von meiner Webseite oder anderen Webseiten jemand Bilder, Texte oder Videos klaut, die ich nicht zur Nutzung kostenlos zur Verfügung gestellt habe, der muss auch mit den entsprechenden Folgen rechnen. Und ich bin hocherfreut, dass auch andere Urheber es heute nicht mehr hinnehmen, dass Andere ihre Rechte mit Füßen treten und zum Teil noch Geld damit verdienen. Von einem Schlosser, Bäcker oder Rechtsanwalt erwartet auch keiner, dass der umsonst arbeitet. Warum also sollten das Autoren, Journalisten oder Fotografen tun?

Ich bin gerne bereit darüber zu diskutieren, also los :-)

Neuer Artikel bei Akademie.de zum Thema “Urheberrechtsverletzungen im Internet”

Auf Akademie.de ist ein neuer Artikel erschienen: “Urheberrechtsverletzungen bei Bildern: Vorbeugen, Beweise sichern, entschlossen reagieren“.

Bilderklau im Internet ist ein Delikt, das viele immer noch als „Lappalie“ abhaken. Es ist ja auch ganz einfach, sich bei fremden Bildern zu bedienen.

Für Fotografen, Illustratoren und andere Rechte-Inhaber bedeutet der Diebstahl Ihrer Bilder aber schnell großen Umsatzverlust bis hin zur Existenzbedrohung. Dazu kommt der Ärger über die dreiste Selbstbedienung.

Als Fotograf oder Inhaber der Urheberrechte müssen Sie den Foto-Diebstahl nicht einfach hinnehmen. Dieser Leitfaden zeigt, was Sie dagegen tun können:

  • durch Maßnahmen, die von vornherein den Bilderklau weitgehend verhindern,
  • dadurch, dass Sie die Täter erwischen und erfolgreich Schadenersatz einfordern.

Wir liefern Ihnen eine praktische Anleitung, wie Sie Fotodiebstahl verhindern und bereits erfolgten Bilderklau nachweisen und verfolgen können: mit einfachen nachvollziehbaren Bildbearbeitungen und vielen praktisch umsetzbaren Tipps, mit Muster-Texten und einer Checkliste für den Ernstfall. Und als erstes wird mit den typischen Ausreden aufgefräumt.

weiter lesen …

Makrofotografie mit Balgen und Zwischenringen – Teil 2

Autor: Helma Spona

Betrifft: Fotografie

Download: PDF-Version

Makrofotografie ist ein höchst interessanter Bereich der Fotografie. Wer einmal damit begonnen hat, verfällt in eine Art Sucht. Kleines muss immer größer aufs Bild. Leider ist die Technik hier begrenzt. Große Abbildungsmaßstäbe lassen sich aber bspw. mit Balgen und/oder Zwischenringen erreichen. Im ersten Teil des Artikels ging es vor allem um den Zusammenhang zwischen Auszugverlängerung und Brennweite und die Folgen für den Maßstab. Hier sollen nun erweiterte Techniken behandelt werden.

Wie bereits im ersten Teil erläutert wurde, steigt bei Verwendung einer Auszugsverlängerung mittels Balgen oder Zwischenringen, der Abbildungsmaßstab. Je geringer die Brennweite ist, desto stärker die Vergrößerung, und desto  größer der Abbildungsmaßstab. Allerdings ist diese Möglichkeit begrenzt. Denn, je kleiner die Brennweite, desto näher müssen Sie ans Motiv. Irgendwann ist, abhängig von der Länge der Auszugsverlängerung und der Brennweite eine Kombination erreicht, wo Sie nicht mehr scharf stellen können, weil dazu Ihr Motiv hinter der Frontlinse des Objektivs liegen müsste.

Probleme des extrem kurzen Motivabstands

Mit dem immer kürzeren Motivabstand bei kleineren Brennweiten, gibt es ein weiteres Problem, nämlich die Beleuchtung. Wenn Sie weniger als 2cm vom Motiv entfernt sind, hilft auch ein Ringblitz nicht mehr. Dann können Sie Motive eigentlich nur noch von hinten beleuchten und dazu müssen sie transparent sein. Zudem schlägt selbst das gutmütigste Tier in der Regel bei Abständen unter 3cm die Flucht ein. Praxistauglich sind daher nur Brennweiten über 35mm, wenn Sie sie an Balgen oder Zwischenringen mit maximaler Auszugverlängerung nutzen möchten.
Für Abbildungsmaßstäbe, die darüber hinaus gehen, müssen Sie sich was anderes einfallen lassen. Dazu gibt es drei Möglichkeiten:

  • Ein Objektiv in Retrostellung am Balgen.
  • Ein Lupenobjektiv am Balgen
  • Ein Objektiv in Retrostellung ohne Balgen, dafür aber mit zusätzlicher Nahlinse.

Retrostellung

Objektiv in Retrostellung heißt, dass Sie ein Objektiv umgekehrt anschließen, also mit dem Filtergewinde zur Kamera. Da das aber natürlich nicht an das Bajonett der Kamera passt, brauchen Sie dafür einen Adapter, einen sogenannten Retroring oder Umkehrring für das Bajonett Ihrer Kamera.
Die Retrostellung hat zwei entscheidende Vorteile:

  • Größere Naheinstellgrenze
  • Besser Abbildungsleistung

Naheinstellgrenze

Die Naheinstellgrenze des Objektivs ist in umgekehrter Stellung fix auf einen Wert festgelegt, der dem Auflagemaß der Kamera entspricht. Bei gängigen SLR-Modellen beträgt das Auflagemaß um die 4cm.  Das heißt Sie gewinnen unabhängig von der Brennweite Abstand zum Motiv, den Sie zur Beleuchtung nutzen können.

Abbildungsleistung

Die Abbildungsleistung ist in Retrostellung besser. Das hat einen ganz einfachen Grund. Bei Brennweiten unter 40mm, handelt es sich in der Regel um Weitwinkel-Objektive, die in der Regel für Landschafts- und Architekturaufnahmen verwendet werden. Daher wird hier meist auf Unendlich fokussiert. Das heißt, ein gutes Weitwinkel-Objektiv erzielt auch bei Fokussierung auf Unendlich seine beste Abbildungsleistung. Drehen Sie nun das Objektiv um, entspricht die Unendlich-Stellung dem Nahbereich. Das heißt, die gute Abbildungsleistung, die Sie im Nahbereich bei normalem Anschluss des Objektivs nie erzielen können, steht ihnen in Retrostellung zur Verfügung.

Tipp

Daher ist es auch ganz wichtig, dass Objektiv auf Unendlich zu fokussieren, wenn Sie es in Retrostellung anbringen. Die Schärfe stellen Sie dann ohnehin über den Abstand zum Motiv, also mit der Einstellschiene des Balgens oder einem Makroschlitten ein.

In Frage kommende Objektive

Stellt sich jetzt die Frage, welche Objektive man für so etwas nimmt. Generell kommen alle Weitwinkel-Objektive in Frage. Sie müssen aber

  • Eine ausreichende Abbildungsleistung haben
  • Dürfen nicht zu dick sein, sonst können Sie den Balgen nur voll ausgezogen nutzen
  • Im optimalen Fall sollte es eine Festbrennweite sein, da die Abbildungsleistung hier besser ist.
  • Bei Nikon-Objektiven muss es zwingend ein Objektiv mit Blendenring sein.

 

Tipp: Blende ohne Blendenring einstellen

Verwenden Sie ein Objektiv ohne Blendenring, können Sie in Retrostellung natürlich nicht die Blende einstellen. Das liegt daran, dass diese dann ja nicht über die Kamera gesteuert werden kann weil eine Datenübertragung zwischen Kamera und Objektiv in Retrostellung nicht funktioniert.  Es gibt aber einen kleinen Trick, der immer funktioniert, wenn Ihre Kamera über eine Abblendtaste verfügt und das Objektiv an die Kamera passt (das muss ja nicht zwingend sein, wenn Sie es in Retrostellung nutzen möchten).  Sie gehen dazu wie folgt vor:

  • Schließen Sie das Objektiv richtig herum an und stellen Sie die gewünschte Blende an der Kamera ein.
  • Drücken Sie die Abblendtaste und halten Sie sie gedrückt, währen Sie das Objektiv abnehmen. Dadurch wird die Blende geöffnet und bleibt geöffnet.
  • Sie können das Objektiv nun in  Retrostellung anbringen und fotografieren.

Bei Objektiven ohne Blendenring besteht aber das Problem, dass Sie wie oben beschrieben nur recht umständlich die Blende einstellen können. Flexibel sind sie daher nicht. Außerdem ist durch das Abblenden das Sucherbild sehr dunkel, was das exakte Fokussieren sehr schwer macht. Besser ist daher, Sie verwenden Objektive mit Blendenring, denn dann können Sie die Schärfe bei offener Blende einstellen und erst vor dem Auslösen abblenden.

Hinweis: Besonderheit bei Nikon-Objektiven

Wenn Sie Nikon-Objektive (auch Sigma-Objektive für Nikon-Anschluss) verwenden, die keinen Blendenring haben, haben Sie ganz schlechte Karten, denn auch wenn Sie die Abblendtaste gedrückt halten, wenn sie die Blende eingestellt haben, wird die Blende auf den minimalen Wert geschlossen, wenn Sie das Objektiv abnehmen.  Um die Blende für die Aufnahme zu öffnen, müssen Sie am Kameraanschluss des Objektivs einen Metallstift verschieben und festhalten. Das ist natürlich umständlich, führt zu Verwacklungen und ungenauer Belichtung, wenn Sie während der Belichtung am Stift wackeln. Bei Nikon-Objektiven sollten Sie daher immer Objektive mit Blendenring nehmen.

Gute Erfahrungen habe ich persönlich mit folgenden Objektiven gemacht:

  • Nikkor 35mm AiS, F2,8(hat allerdings wohl bei harten Kontrasten CAs, die sich aber ertragen lassen)
  • Nikkor 28mm AF-D, F2,8
  • Nikkor 50mm AF-D F1,8
  • Zeiss Biotar 25mm für 8mm-Schmalfilmkamera (Am Balgen Maßstab bis 7:1)
  • Zeiss Biotar 12,5mm, für 8mm-Schmalfilmkamera (Am Balgen Maßstab bis 14:1).


Der Einsatz von Objektiven, die gar nicht für die Verwendung an Ihrer Kamera gedacht sind und für die es auch keine Adapter gibt, ist deshalb in Retrostellung möglich, weil Sie die Objektive ja nur mit dem Filtergewinde anschrauben bzw. mit der Vorderseite zur Kamera zeigend anbringen müssen. Der Anschluss muss nicht zum Bajonett der Kamera passen.

Problematisch bei exotischen Objektiven wie den Biotaren für 8mm Schmalfilmkameras ist jedoch, dass Sie über unpassende Filtergewinde verfügen. Sie haben einen so kleinen Durchmesser, dass es dafür keine Filter-Reduzierringe mehr gibt, die man auf den Retroring schrauben kann. Man muss für die Montage solcher Objektive also etwas Fantasie und handwerkliches Geschick haben. Beide haben überdies eine Naheinstellgrenze um die 2cm und sind damit in der Praxis nur sehr bedingt einsetzbar, auch wenn sie unter kontrollierten Studiobedingungen hervorragende Ergebnisse liefern.

Tipp:

Ich verwende zur Montage an der Nikon einen M42-Adapter mit Unendlich-Einstellung für Nikon, aus dem ich das Glas aus der Mitte herausgebrochen haben. Das Biotar befestigte ich dann am Balgen mit Hilfe von drei Haushaltsgummiringen. Klappt ganz gut.

Lupenobjektive

Alternativ erreichen Sie hohe Maßstäbe natürlich auch mit Lupenobjektiven. Die können Sie mittels RMS-Adapter für das Bajonett Ihrer Kamera bzw. des Balgens an den Balgen oder die Zwischenringe anschließen. Sie verfügen aber nicht über einen Fokussiering, sondern im Höchstfall über einen Blendenring. Es gibt aber auch Lupenobjektive ohne Blendenring. Sie verfügen dann nur über eine fixe Blende. Allerdings können Sie dann beim Einstellen der Blende auch nichts falsch machen.
Lupenobjektive mit RMS-Gewinde gibt es schon ab 30 EUR bei eBay. Die Preise überschreiten aber schon mal die 300 EUR-Grenze. Die Ergebnisse mit Lupenobjektiven sind in der Regel sehr gut.

Retrostellung und Makrolinse

Wenn Sie keinen Balgen und keine Zwischenringe haben, lassen sich große Abbildungsmaßstäbe auch mit Hilfe von Retroringen und achromatischen Makrolinsen erreichen. Meine Versuche haben ergeben, dass ein 28mm Objektiv in Retrostellung direkt an der Kamera, kombiniert mit einer Nahlinse von Raynox immerhin Abbildungsmaßstäbe bis 3,6:1 erreicht. Mit einem 20mm-Objektiv ist das sicherlich noch zu steigern. Damit Sie aber die Nahlinse auf die Rückseite des Objektivs aufschrauben oder klemmen können. Benötigen Sie zusätzlich einen Abschluss für das Objektiv. Sie bekommen solche Retro-Abschlussringe bspw. auf www.Traumflieger.de. Darauf schrauben Sie dann einen einfachen 52 oder 55mm-Filter, bspw. eine Skylight-Filter. Der schützt dann auch die Objektivrückseite vor Verschmutzungen und eindringende Insekten. Auf den Filter oder direkt auf den Abschlussring können Sie dann die Nahlinse aufschrauben oder bei Nahlinsen mit Universalklemmadapter von Raynox, den Adapter festklemmen.

Sinnvolle Blenden

Je größer der Maßstab, desto geringer natürlich die Schärfentiefe bei gleicher Blende. Diese lässt sich allerdings nicht bis unendlich ausdehnen, indem Sie einfach die Blende weiter schließen. Das wird allein durch zwei Eigenschaften verhindert:

  • Haben Sie keine Möglichkeit die Blende zu verstellen, bevor Sie auslösen, weil das Objektiv keinen Blendenring hat, oder sie ihn nicht verstellen können, weil Sie dann bspw. an Ihr Motiv stoßen würden, können Sie in der Regel ab Blende 6,7 bei gutem Licht nicht mehr scharf stellen, weil das Sucherbild zu dunkel ist.
  • Je größer der Maßstab, desto mehr wirkt sich die Beugungsunschärfe aus. Sie führt zu Unschärfe, auch wenn Sie exakt fokussiert haben.

In der Regel sollten Sie daher bei allen hier geschilderten Techniken maximal bis Blende 6,7 gehen. Bei Verwendung des Biotars 12,5mm ist sogar nur eine Blende von 4 praxistauglich. Das heißt also auch, dass der Schärfebereich sehr gering ist.

Fazit

Techniken gibt es eine ganze Menge. Wichtig ist nur, dass Sie sie richtig einsetzen. Neben der Wahl der richtigen Technik gibt es natürlich noch weitere Probleme, die zu lösen sind, wie die Beleuchtung, Vermeidung von Verwacklungsunschärfe und die korrekte Fokussierung. Darum wird es in einem weiteren Artikel zur Mikro- und Makrofotografie gehen.

<HS>

Rechtliche Rahmenbedingungen

Alle Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Ich übernehme für Fehlerfreiheit allerdings keine Gewähr und hafte keinesfalls für Folgen, die sich aus Fehlern oder unsachgemäßem Gebrauch des Codes und der Inhalte ergeben.
Code und Beispiele dürfen für den privaten Gebrauch frei verwendet werden. Eine Veröffentlichung (auch auszugsweise) sowohl online wie auch auf klassischen Medien ist nur nach meiner ausdrücklichen Zustimmung möglich. Verlinkung der Artikel ist jedoch erlaubt und erwünscht, solange immer auf die Webseite und nicht die PDF-Datei verlinkt wird.

Makrofotografie mit Balgen und Zwischenringen – Teil 1

Autor: Helma Spona

Betrifft: Fotografie

Download: PDF

Makrofotografie ist ein höchst interessanter Bereich der Fotografie. Wer einmal damit begonnen hat, verfällt in eine Art Sucht. Kleines muss immer größer aufs Bild. Leider ist die Technik hier begrenzt. Große Abbildungsmaßstäbe lassen sich aber bspw. mit Balgen und/oder Zwischenringen erreichen.

Der Abbildungsmaßstab gibt an, wie groß ein Objekt auf dem Negativ bzw. dem Sensor der Kamera dargestellt wird. Eine Angabe von 2:1 bedeutet, dass das Motiv doppelt so groß auf dem Sensor abgebildet ist, wie es groß ist. Es gibt viele Methoden hohe Abbildungsmaßstäbe zu erreichen. Die meisten Makroobjektive erreichen maximal 1:1: Alles was darüber hinausgehen soll, erfordert zusätzlichen technischen Aufwand. Eine gute Möglichkeit ist die Erhöhung des Abbildungsmaßstabes durch Auszugverlängerung.

Abbildungsmaßstab durch Auszugsverlängerung erhöhen

Der klassische Weg in die Makrofotografie sind Balgen und Zwischenringe. In beiden Fällen erfolgt die Vergrößerung, durch Auszugverlängerung. Bemerkenswert dabei ist, je kleiner die Brennweite die man mit Balgen oder Zwischenringen verwendet, desto größer ist der Abbildungsmaßstab, den man erreichen kann. Allerdings hat das ganze zwei Haken:

  • Bei zu kleiner Brennweite (im Verhältnis zur Länge der Zwischenringe bzw. des Balgens) kann man nicht mehr scharfstellen, weil dann der Schärfebereich hinter der Frontlinse liegt.
  • Je kleiner die Brennweite, desto kleiner ist der Abstand zum Motiv und desto geringer ist die Tiefenschärfe.

Bei meiner Kombination aus voll ausgezogenem Balgen mit 50mm Objektiv betrug der Motivabstand ca. 5cm, beim 60mm-Objektiv und ca. 6cm Bei dem Versuch mit dem 17-35mm Weitwinkel an Zwischenringen scharf zu stellen, musste ich feststellen, dass bei nicht ganz so langen Zwischenringen wie der Balgen lang ist, schon bei ca. 33mm Schluss war. Bei 33mm lag der Schärfepunkt genau auf der Frontlinse, scharfstellen ging also noch, eine Beleuchtung funktioniert dann natürlich nur bei transparenten Motiven von hinten. Bei allen Brennweiten die kleiner sind, lag der Schärfepunkt wohl hinter der Frontlinse.

Die zu verwendenden Objektive

Immer wieder ist zu lesen, dass für Nahaufnahmen Objektive verwendet werden sollen, die für den Nahbereich berechnet und konzipiert sind, also Makro- oder Lupenobjektive oder Vergrößerungsobjektive für Labor-Vergrößerer. Das kann ich so nicht generell bestätigen. Das folgende Bild zeigt Aufnahmen am voll ausgezogenen Balgen bei der maximalen Blende des verwendeten Objektivs, links das Nikkor 50mm f/1,8, rechts ein Schneider-Kreuznach Vergrößerungsobjektiv Componon 60mm. Als Motiv diente ein Mikrofaser Geschirrhandtuch.

Der größere Abbildungsmaßstab links durch die kleinere Brennweite lässt sich gut erkennen, eine schwächere Abbildungsleistung ist nur am äußersten Rand zu erkennen die mit Sicherheit bei der Masse der Motive nicht mal auffällt. Selbst bei meinem Weitwinkel Sigma EX 17-35mm DG an der EOS 400D und einem 7cm-Zwischenringset, war ich positiv von der Abbildungsleistung überrascht.

Lediglich im Randbereich wird es unscharf, aber dennoch bin ich erstaunt, wie gut die Schärfe in der Bildmitte ist, dafür dass das Objektiv in 35mm-Stellung nur 2mm vom Motiv entfernt und daher eine Belichtung von 25 Sekunden notwendig war. Und ich denke, für ein Zoom-Objektiv, das ohnehin ja eine schlechtere Abbildungsleistung als eine gute Festbrennweite hat, kann man damit gut zufrieden sein.

HINWEIS:

Der geringere Abbildungsmaßstab kommt daher, dass die Zwischenringe weniger lang als der voll ausgezogene Balgen ist.

Erzielbare Abbildungsmaßstäbe

Welcher Abbildungsmaßstab sich erzielen lässt, hängt davon ab, welche Brennweite verwendet wird. Nach meinen Berechnungen ergibt das 50mm-Objektiv an der Nikon D300 einen Maßstab von 2,5:1 und das 60mm-Objektiv einen Maßstab von 2:1. Bei einem Objektiv mit 44mm Brennweite dürfte daher mit einen Maßstab von annähernd 3:1 zu rechnen sein. Weiteres folgt etwas später in der Fortsetzung dieses Beitrags.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Alle Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Ich übernehme für Fehlerfreiheit allerdings keine Gewähr und hafte keinesfalls für Folgen, die sich aus Fehlern oder unsachgemäßem Gebrauch des Codes und der Inhalte ergeben.
Code und Beispiele dürfen für den privaten Gebrauch frei verwendet werden. Eine Veröffentlichung (auch auszugsweise) sowohl online wie auch auf klassischen Medien ist nur nach meiner ausdrücklichen Zustimmung möglich. Verlinkung der Artikel ist jedoch erlaubt und erwünscht, solange immer auf die Webseite und nicht die PDF-Datei verlinkt wird.