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Umzug meiner Domain “www.natur-fotos.biz”
Meine Seite, die bisher unter der URL “www.natur-fotos.biz” erreichbar war, ist umgezogen auf die Domain “naturfotos.helma-spona.de“.
Impressumspflicht in sozialen Netzwerken
Ich bin doch immer wieder erstaunt, wie leichtsinnig mancher Facebook-Nutzer mit Rechten und Gesetz umgeht. Das Rechte Anderer verletzt werden, mehr oder weniger absichtlich ist eine Sache, aber dass insbesondere Betreiber von eindeutlig geschĂ€ftlichen und gewerblichen Facebook-Fanseiten sich offenbar gar nicht von den laufend zu lesenden Informationen ĂŒber Massenabmahner und Impressumspflicht beeindrucken lassen, ist ein Hit.
Fast tĂ€glich ist auf Facebook zu lesen, dass wieder mal Facebook-Profile oder Facebook-Seiten wegen fehlerhaftem oder fehlenden Impressums abgemahnt worden sind und sogar RechtsanwĂ€lte die massenhaft abmahnen damit vor Gericht gesiegt haben. Dennoch sind immer noch zahlreiche Seiten auf Facebook zu finden, die nicht ansatzweise ein gĂŒltiges Impressum haben.
Ich frage mich da ehrlich warum? jede Abmahnung die man erhÀlt macht Stress, kostet Geld und Nerven und in der Regel kommen die Abmahnenden damit durch, denn sie mahnen keinen ab, bei dem sie sich nicht zumindest zu 99% sicher sind, dass das rechtlich durchsetzbar ist.
Es scheint daher wirklich Unwissenheit oder Ignoranz zu sein, was die Betreiber der entsprechenden Profile und Seiten dazu veranlasst trotz Abmahnwellen jegliche Aktionen bzgl. Impressum zu vernachlÀssigen. Oder ihnen ist Geld einfach ganz egal, weil bei ihnen entweder nichts zu holen ist oder sie zuviel davon haben.
Wer benötigt ein Impressum?
Jede Facebook-Seite und jedes Facebook-Profil das nicht ausschlieĂlich privat verwendet wird, benötigt gem. TDG ein Impressum. Dazu zĂ€hlen Seiten und Profile von:
- Vereinen und VerbÀnden
- Unternehmen
- SelbstĂ€ndigen, Freiberuflern und KĂŒnstlern (auch im Nebenberuf)
- Behörden, Stiftungen, gemeinnĂŒtzige Organisationen
Auch “rein private” Facebook-Profile können impressumspflichtig sein. Das hĂ€ngt nĂ€mlich von den Inhalten ab. Wer es nur dazu nutzt, Inhalte auf seine gewerbliche Facebook-Seite zu posten, zu teilen oder regelmĂ€Ăig auf seine Dienstleistungen oder Produkte aufmerksam macht, muss auch fĂŒr ein Facebook-Profil ein Impressum erstellen.
Was hat im Impressum zu stehen?
Was genau im Impressum zu stehen hat, hĂ€ngt von der Art des Beitreibers ab. FĂŒr Unternehmen in der Form einer juristischen Person gelten hier andere Anforderungen als fĂŒr Vereine, Freiberufler und Behörden. In jedem Fall gilt aber, dass alle Informationen vorhanden sein mĂŒssen, die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen und den Inhaber eindeutig identifizieren. Das sind mindestens:
- vollstÀndige, ladungsfÀhige Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Angaben zu Inhaber/GeschĂ€ftsfĂŒhrer
- falls vorhanden Umsatzsteuer-ID und/oder Umst.-Nr.
- Registernummern (Vereinsregister, Handelsregister …)
Ganz einfach lÀsst sich ein Impressum auf der Seite www.erecht24.de erzeugen.
 Wie integriert man dieses in die Facebook-Seite?
Die Integration eines Impressums ist mittels Impressums-App möglich, die dann als App mindestens an vierter Stelle angezeigt werden muss und auch nur in Facebook-Seiten (nicht in Facebook-Profilen) integriert werden kann. Diese gibt es teilweise auch kostenlos, zum Beispiel hier, bei der Anwaltskanzlei Lampmann, Haberkamp und Rosenbaum.
DarĂŒber hinaus sollte man einen Link (fĂŒr das vollstĂ€ndige Impressum reicht der Platz nicht) auf das Impressum der eigenen Website oder einer anderen gĂŒltigen Seite im Internet, wo das Impressum zu finden ist, im Info-Bereich der Seite unterbringen. Dieser ist aber abhĂ€ngig von der Art der Seite, bspw. der Branche der die Seite zugeordnet ist, gar nicht sichtbar. Zur Not, sollten man den “Zweck” der Seite Ă€ndern, um es anzeigen zu lassen. Dann ist aber wichtig, dass dem Link der Text “Impressum” vorangestellt ist. Auch im Bannerbild oder dem Profilbild lĂ€sst sich das Impressum grafisch unterbringen und zusĂ€tzlich in Textform als Bildbeschreibung.
Die Verwendung ausschlieĂlich im Bild ist nicht ausreichend. Das Impressum muss immer auch in Textform verfĂŒgbar sein, zumindest als Link auf eine Webseite mit den Impressumsangaben.
So könnten Impressumsangaben realisiert werden:
Was droht bei Missachtung der Impressumspflicht?
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit UnterlassungserklĂ€rung ist noch das kleinste Ăbel, teurer wird es, wenn Sie ein Ordnungsgeld gem. TDG zahlen mĂŒssen oder gegen die UnterlassungserklĂ€rung verstoĂen und die vereinbarte Vertragsstrafe zahlen mĂŒssen. Sie mĂŒssen auf jeden Fall mit Kosten ab 500 EUR aufwĂ€rts rechnen. Ein Ordnungsgeld gem. TDG kann bis zu 50.000 EUR betragen. Mit einem fehlenden Impressum ist also nicht zu spaĂen.
Tipp
Wie Sie ein gĂŒltiges Impressum in ihre Twitter, Google+ und Pinterest-Profile integrieren und welche Gefahren mit einem “rein privaten” Facebook-Profil bestehen, lesen Sie in der Ausabe 4/2013 von “Social Media Aktuell“.
Tipp
Wenn Sie keine eigene Website haben auf der Sie Ihr Impressum unterbringen können, bietet sich die Nutzung von entsprechenden Dienstleistungen an. Die sind in jedem Fall preiswerter als eine Abmahnung.
Facebook & Co: Vor dem Posten Gehirn einschalten!
Seit lĂ€ngerem geht es mir gehörig auf die Nerven, wie leichtsinnig die Masse der Nutzer mit Facebook und Google umgehen. Rechte anderer werden mit FĂŒĂen getreten und jeder pocht gleichzeitig auf sein eigenes Recht, auf Meinungsfreiheit etc.. Teilweise denke ich, ist das rechtliche Bewusstsein schon da, aber es fehlt das technische VerstĂ€ndnis fĂŒr die Folgen des eigenen Handelns. Ich möchte hier weder eine juristische Beratung geben und auch keinem verbieten sich weiterhin so zu verhalten, wie bisher, sondern nur mal ein paar DenkanstöĂe geben, vielleicht wird dann dem ein- oder anderen klarer, warum ich mich manchmal einfach mit einem passenden Kommentar nicht zurĂŒckhalten kann.
“Was du nicht willst das man dir tu, das fĂŒg auch keinem anderen zu!”,
hat sicher jeder schon mal gehört, nur hĂ€lt sich leider kaum jemand dran. Ich finde, mal unabhĂ€ngig von der rechtlichen Lage, auch in sozialen Netzen sollte jeder den Anderen so behandeln, wie er selbst behandelt werden will. Und das heiĂt:
- wenn ich nicht möchte, dass andere mich auf Facebook beleidigen, sollte ich das auch nicht tun.
- wenn ich nicht möchte, dass ich umsonst arbeite, muss ich auch anerkennen, dass andere mit geistiger Leistung, ob das jetzt Texte, Bilder oder Filme sind, ihr Geld verdienen und das es dann nicht richtig sein kann, deren Arbeitsleistung kostenlos und ohne deren Zustimmung fĂŒr eigene Zwecke auszubeuten.
- wenn ich nicht möchte, dass ein Bild von mir irgendwo im Netz auftaucht, vielleicht noch in ZusammenhÀngen, die nicht sonderlich positiv sind, dann sollte ich das mit Fotos anderer auch nicht tun.
Beispiele und DenkanstöĂe
Folgendes kommt sehr hĂ€ufig vor und die meisten Nutzer verhalten sich dabei wissentlich oder unwissentlich auĂerhalb geltenden Rechts und das zum Nachteil von hĂ€ufig völlig unbeteiligten Dritten.
Private und öffentliche Personenfahndungen
Posten und “Teilen” von öffentlichen Personenfahndungen der Polizei ist zwar auf den Blick eine tolle Sache und wird hĂ€ufig vor allem bei der Suche nach TierquĂ€lern und KinderschĂ€ndern gerne gemacht. Kaum einer denkt dabei aber an die “Gesuchten”. Generell gilt in Deutschland erst mal die Unschuldsvermutung. Und wenn die Polizei einen “mutmaĂlichen” TĂ€ter sucht, bei Facebook aber daraus die “Suche nach einem KinderschĂ€nder” gemacht wird, ist das schon ein Unding. Unterstellt man mal, dass der “Gesuchte” tatsĂ€chlich der TĂ€ter ist, hat aber auch der ein Recht am eigenen Bild. Und das Argument, die Polizei hat das Bild ja auch auf der Internetseite veröffentlicht, zĂ€hlt dabei in meinen Augen nicht. Die Polizei kann das Bild nĂ€mlich jederzeit wieder von der Webseite nehmen und dann ist es weg. Stellt sich also heraus, dass der Gesuchte unschuldig ist, oder ist er gefasst und die Fahnung damit beendet, wird das Bild von der Webseite gelöscht und auch ein spĂ€terer Arbeitgeber bspw. der sich auf die Suche nach dem Bewerber macht, der vielleicht vor Jahren mal wegen eines blöden Zufalls falsch verdĂ€chtigt wurde, findet nichts mehr. Wer aber dieses Bild und die Fahndung bei Facebook postet oder ein solches Bild “teilt”, erzeugt damit eine Kopie und das ist ganz ĂŒbel. JEDER Klick auf “teilen” erzeugt eine Kopie und jede einzelne Kopie mĂŒsste von jedem Nutzer, der das Bild geteilt hat, wieder gelöscht werden, um die Spuren zu beseitigen.
Hat ein TĂ€ter seine Strafe verbĂŒĂt, oder war der Gesuchte unschuldig könnte es fĂŒr ihn daher zu einem groĂen Problem werden, wenn sein Fahndungsbild mal bei Facebook gepostet wurde, jemals wieder einen Job zu bekommen oder ein normales Leben fĂŒhren zu können, denn womöglich existieren bei Facebook bereits 1 Mio. Kopien seines “Fahndungsfotos”. Stellt euch vor, ihr wĂŒrdet unverschuldet auf einem Fahndungsfoto und damit bei Facebook landen …
Noch schlimmer sind natĂŒrlich private Fahndungen nach Personen. Erst neulich die Suche nach einem Hundebesitzer, dessen Hund angeblich einen anderen gebissen hatte und der dann eine falsche Adresse angegeben hatte. NatĂŒrlich ist das ĂŒbel, ich wĂ€re auch sauer. Aber in Deutschland ist eine Verletzung eines Hundes eben “nur” eine SachbeschĂ€digung und das rechtfertigt kaum, das Recht am eigenen Bild des betreffenden Hundehalters und erst recht nicht unbeteiligter anderer Personen die auch auf dem Bild waren, mit FĂŒĂen zu treten. Dann kann man zur Polizei gehen, Anzeige erstatten und denen das Foto geben.
Bilder, Videos und Texte anderer hochladen und teilen
Generell sind in Deutschland fast alle Fotos und Videos urheberrechtlich geschĂŒtzt und das rĂ€umt dem Urheber das Recht ein, zu bestimmen wann, wo und zu welchen Konditionen das Werk genutzt werden darf und welche Gegenleistung (LizenzgebĂŒhren) er dafĂŒr verlangt. UnabhĂ€ngig davon steht jedem Urheberreber das Recht zu als Urheber genannt zu werden. Er kann darauf verzichten, wenn aber keine Vereinbarung darĂŒber getroffen wurde, muss der Urheber genannt werden!
Das tun leider nur die allerwenigsten, die Bilder Anderer bei Facebook hochladen. Das ist also selbst dann schon ein UrheberrechtsverstoĂ, wenn der Urheber des Bildes oder Videos der Veröffentlichung grundsĂ€tzlich zugestimmt haben sollte.
Allerdings frage ich mich, wie es ĂŒberhaupt sein kann, dass Facebook-Nutzer Inhalte posten, deren EigentĂŒmer/Urheber/Rechteinhaber sie gar nicht sind. Denn jeder Nutzer hat den Nutzungsbedingungen zugestimmt und da steht ganz klar:
Die vorliegende ErklĂ€rung der Rechte und Pflichten (âErklĂ€rungâ, âBedingungenâ oder âSRRâ) beruht auf den Facebook-GrundsĂ€tzen und bildet unsere Nutzungsbedingungen, die unsere Beziehung zu den Nutzern und anderen, die mit Facebook interagieren, regelt. Mit deiner Nutzung von Facebook oder dem Zugriff darauf stimmst du dieser ErklĂ€rung bzw. ihrer jeweils gĂŒltigen Aktualisierung gemÀà Abschnitt 14 weiter unten zu. ZusĂ€tzlich findest du Ressourcen am Endes dieses Dokuments, die dir dabei helfen, die Arbeitsweise von Facebook zu verstehen.
…
Du bist EigentĂŒmer aller Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest.
(Quelle: https://www.facebook.com/legal/terms)
HeiĂt also, fremde Inhalte darf man gar nicht posten! Es ist damit auch nicht erlaubt einfach ein Bild von einer Webseite zu klauen (auĂer man ist Urheber des Bildes oder hat die Nutzungsrechte (einschlieĂlich des Rechtes zur Unterlizenzierung) und dieses bei Facebook hochladen.
Weiterhin steht in den Nutzungsbedingungen:
FĂŒr Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, (âIP-Inhalteâ) erteilst du uns, sofern du in deinen PrivatsphĂ€re- und Anwendungseinstellungen nichts anderes einstellst, die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, ĂŒbertragbare, unterlizenzierbare, gebĂŒhrenfreie, weltweite Lizenz fĂŒr die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest (âIP-Lizenzâ). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, auĂer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.
(Quelle: https://www.facebook.com/legal/terms)
Das wiederum heiĂt, mit dem Hochladen rĂ€umt man Rechte an den hochgeladenen Bildern und Videos ein und das kann man gar nicht tun, wenn man diese Rechte an fremden Inhalten gar nicht hat. Und jeder, der diese Inhalte “teilt” rĂ€umt wiederum Rechte an diesen Inhalten ein, denn jeder erzeugt damit eine Kopie der Inhalte und stellt sie anderen Nutzern zur VerfĂŒgung. Das ist eine “öffentliche ZugĂ€nglichmachung” nach dem Urheberrechtsgesetz.
Daraus ergibt sich ganz eindeutig:
- wer Inhalte bei Facebook hochlĂ€dt oder teilt (auch die Verlinkung einer Webseite mit Vorschaubild auf dem urheberrechtlich geschĂŒtzte Inhalte zu sehen sind, gehört dazu), begeht eine Urheberrechtsverletzung, wenn es sich um fremde Inhalte handelt, und er nicht vom Urheber das Recht zur Unterlizenzierung eingerĂ€umt bekommen hat.
- wer Fotos und Videos (oder auch Audio-Dateien) auf Facebook veröffentlicht, deren Urheber er ist, stimmt gleichzeitig dem “Teilen” der Inhalte zu. Er stimmt aber nicht automatisch zu, dass er auf Urhebernennung verzichtet! Wer ein möglicherweise urheberrechtlich geschĂŒtztes Bild eines Anderen auf Facebook teilt, muss daher im Zweifel die Quelle des Bildes so angeben, dass diese erhalten bleibt, wenn weitere Nutzer die Datei teilen.
- ein Urheber, der Inhalte bei Facebook hochlĂ€dt, stimmt auch nicht automatisch zu, dass diese verĂ€ndert werden dĂŒrfen, also bspw. mit Beschriftungen versehen oder bearbeitet werden dĂŒrfen. Also darf man auch nicht einfach ein Bild bei Facebook, dass dort erst mal zu Recht hochgeladen wurde, verĂ€ndern, anpassen und wieder posten. Ausnahme ist hier, wenn durch die Bearbeitung ein neues urheberrechtlich geschĂŒtztes Werk entsteht. Das ist aber in der Regel nicht gegeben, wenn dem Bild nur eine Beschriftung wie ein Spruch (oder Beleidigungen) hinzugefĂŒgt wird.
- wer Fotos und andere Inhalte anderer Nutzer teilt, die diese unrechtmĂ€Ăig geteilt haben, begeht rechtlich gesehen, selbst eine Urheberrechtsverletzung, die abmahnfĂ€hig ist.
- wer ein Bild mit Royalty-Free-Lizenz bei einer Bildagentur gekauft hat, hat in der Regel kein Recht zur Unterlizenzierung erworben (Details regeln die Nutzungsbedingungen der Bildagenturen). Folglich dĂŒrfen diese Bilder nicht auf Facebook und Co. verwendet werden. Auch dann nicht, wenn sie wesentlicher Bestandteil von Zeitschriften-Covern sind.
Fazit
Die “Teilen”-Funktion ist etwas deutlich anderes als die “Verlinkung” von Inhalten, und somit auch rechtlich völlig anders zu beurteilen. Damit werden Kopien von möglicherweise urheberrechtlich geschĂŒtzten Inhalten erzeugt und dafĂŒr ist ein entsprechendes Nutzungsrecht des Rechteinhaber erforderlich. Das gilt bei Facebook genauso wie woanders im Internet und natĂŒrlich im echten Leben.
Das Argument “Der Urheber muss das Bild ja erst mal finden …” zĂ€hlt natĂŒrlich nicht. Zum einen ist auch eine Urheberrechtsverletzung, die der Urheber noch nicht kennt, ein Straftatbestand, zum anderen gibt es heute Mittel und Wege ganz schnell die Quelle eines Bildes zu finden (ich habe das heute morgen auf Facebook demonstriert), und damit den Urheber zu finden. Genauso kann der Urheber Kopien seiner Werke im Internet finden. Leider hat mein Versuch, dies durch Posten von Webseiten, von denen Bilder stammen, die bei Facebook fleiĂig geteilt wurden, nicht gewirkt. Dieser “Wink mit dem Zaunpfahl” ist leider bei den betroffenen Nutzern völlig falsch angekommen.
Ich fĂŒr meinen Teil, werde als Urheber von Inhalten, die ich nicht explizit selbst auf Facebook hochlade, nicht dulden, dass diese fleiĂig auf Facebook und Co. geteilt werden, noch dazu ohne Quellenangabe.
Wenn ich jemandem Fotos von seinem Hund schicke und der lĂ€dt einige davon in soziale Netzwerke hoch, mit Urhebernennung ist dagegen ja gar nichts einzuwenden. Aber wenn von meiner Webseite oder anderen Webseiten jemand Bilder, Texte oder Videos klaut, die ich nicht zur Nutzung kostenlos zur VerfĂŒgung gestellt habe, der muss auch mit den entsprechenden Folgen rechnen. Und ich bin hocherfreut, dass auch andere Urheber es heute nicht mehr hinnehmen, dass Andere ihre Rechte mit FĂŒĂen treten und zum Teil noch Geld damit verdienen. Von einem Schlosser, BĂ€cker oder Rechtsanwalt erwartet auch keiner, dass der umsonst arbeitet. Warum also sollten das Autoren, Journalisten oder Fotografen tun?
Ich bin gerne bereit darĂŒber zu diskutieren, also los
SEO fĂŒr Bilder: Suchmaschinen-Erfolg mit Fotos und Grafiken
Neuer Artikel bei Akademie.de
Als Fotograf, Grafikerin oder sonst “visuell Kreativer” wollen Sie Ihre Website und Ihre Bilder bei Google und Bing auf den vorderen PlĂ€tzen sehen. Und natĂŒrlich mĂŒssen die Bilder bei den Suchbegriffen erscheinen, die Auftraggeber und Kunden eingeben. SchlieĂlich leben Sie als “visuell Kreativer” davon, mit Ihren Bildern im Internet prĂ€sent zu sein – als Werbung und als Referenz fĂŒr Kunden.
Helma Spona zeigt Ihnen in diesem Leitfaden, was Sie dafĂŒr tun können, um Ihre Bilder in den Suchmaschinen nach vorn zu bringen: Indem Sie die Bilddateien selbst, das Textumfeld, die Struktur Ihrer Website und die Verlinkung optimieren, sorgen Sie dafĂŒr, dass Ihre Werke von den richtigen Leuten gefunden werden.
Endlich geschafft, die neue Obedience-Info-Seite ist online
Nachdem ich monatelang nicht wirklich dazu gekommen bin, habe ich es in den letzten Tagen endlich geschafft meinen Plan in die Tat zu setzen, und ein paar Obedience-Trainingstipps online zu stellen. Nach und nach, werden weitere hinzukommen.
Ich hoffe, dass der ein- oder andere einen guten Tipp findet, der ihm weiterhilft und ich wĂŒrde mich ebenso auch ĂŒber Kommentare freuen.
Ab sofort auch Obedience-Zubehör im Shop
Ab sofort gibt es neben Fleece-Decken, Spielzeug auch Obedience-Zubehör im Shop, wie Geruchshölzer, Boxband und Box-Pylonen.
Neuer Artikel bei Akademie.de
Neuer Artikel “Basiswissen ‘Bilder und Web’: Grafiken und Fotos fĂŒrs Web beschaffen, erstellen, optimieren und einbinden” bei Akademie.de erschienen
Die Bilder vom Mantrailing bei Senco-Dogs sind online
Die Bilder vom Mantrailing bei Senco-Dogs in Kamp-Lintfort sind online und können besichtigt, bestellt oder heruntergeladen werden. Die Adresse lautet: http://spona.fotoportopro.de.
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So, es ist vollbracht. Mein neuer Shop mit Hundespielzeug, Kuscheldecken und Kissen ist online. Wer mag, kann gerne mal reinschauen. http://shop.helma-spona.de




