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Neues E-Book: HTML und CSS-Schnellkurs
Neues E-Book: HTML und CSS-Schnellkurs
Neu auf Xinxii und epubli ist ein neues E-Book zum Thema HTML und CSS erschienen. In zahlreichen gut erklärten praktischen Übungen werden die Grundlagen von HTML und CSS vermittelt. Geeignet für alle, die HTML und CSS-Kenntnisse benötigen, um mit einem CMS-System eine Website zu warten oder Daten in Online-Shops pflegen müssen. Wer möchte kann damit aber auch eine eigene kleine Website anlegen.
Buchdaten
Titel: HTML & CSS Schnellkurs
Untertitel: Am praktischen Beispiel HTML und CSS lernen!
Autor: Helma Spona
Buchcover und Fotos: Helma Spona
Erscheinungsjahr: 2013
published by: epubli GmbH, Berlin, http://www.epubli.de
ISBN 978-3-8442-5279-8
Inhalt
- HTML- und Website-Grundlagen.
- Eine Website was ist das genau
- Wie das Internet funktioniert.
- Providerwahl, Webspace- und Domainregistrierung.
- HTML-Grundlagen, wichtige Begriffe und Syntax
- Das Internet – ein besonderes Medium
- Regeln zur Benennung von Dateien.
- Eine leere (X)HTML-Datei erstellen.
- Aufbau einer HTML-Datei
- Beispiel “HTML-Elemente”.
- Der Inhalt des “<head>”-Elements.
- Den sichtbaren Inhalt der Seite definieren.
- Optionale und notwendige Attribute.
- Korrekte Auszeichnung der Inhalte mit entsprechenden HTML-Elementen.
- Einen Hyperlink definieren.
- Logisches und physische Textauszeichnungen.
- Listen und Aufzählungen definieren.
- Grafiken einfügen.
- URLs in Webseiten.
- Tabellen erstellen.
- Einrichten eines FTP-Programms.
- Veröffentlichen der Website.
- Formatieren mit CSS.
- Einbinden von CSS-Dateien.
- Verschiedene Stilarten.
- Aufbau einer Stildefinition.
- Element-Selektoren.
- Klassen-Selektoren.
- ID-Selektoren.
- Pseudo-Klassen und Pseudo-Elemente.
- Komplexere Selektoren.
- Seitenlayout mit CSS.
- Tabellenlayout optimieren.
- Feste Breite für die linke Tabellenzelle festlegen.
- Prozentuale Breite der Tabelle festlegen.
- Zellausrichtung ändern.
- Ein Floating-Layout erstellen.
- Hyperlinks formatieren.
- Pseudoklassen- und Pseudoelemente einsetzen.
- Hyperlinks als Buttons formatieren.
- Rahmen und Hintergrundbilder einsetzen.
- Dateiformate für Hintergrundbilder.
- Navigationsleisten formatieren.
- 3D-Effekte erzeugen.
- Untergeordnete Links bei Bedarf ein- und ausblenden.
- Bildergalerien gestalten.
- Notwendige Bilder.
- Aufbau der Seite.
- Miniaturansichten einfügen und verlinken.
- Server-Side-Includes für eine effizientere Websiteverwaltung einsetzen.
- Funktionsweise.
- SSI nutzen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen von Webseiten.
- Wichtige betroffene Rechtsgebiete.
- Urheberrecht.
- Rechte am eigenen Bild.
- Markenrechte und verwandte Schutzrechte.
- Wettbewerbsrecht.
- Verantwortlichkeit für Hyperlinks.
- Datenschutz und Sicherheit.
- Pflichtangaben.
- Impressumspflicht.
- Datenschutzerklärung.
- Anhang: Überblick über wichtige HTML und CSS-Elemente.
- Sonderzeichen im Überblick.
- Farbnamen im Überblick.
- HTML-Elemente im Überblick.
- Attribute im Überblick.
- Wichtige CSS-Eigenschaften.
Umzug meiner SVG-Seite unter der Domain “www.S-V-G.net”
Kurzmitteilung
Meine vormals unter der Domain “www.s-v-g.net” erreichbare SVG-Seite ist umgezogen und ab sofort unter der URL SVG.helma-spona.de zu erreichen.
Impressumspflicht in sozialen Netzwerken
Ich bin doch immer wieder erstaunt, wie leichtsinnig mancher Facebook-Nutzer mit Rechten und Gesetz umgeht. Das Rechte Anderer verletzt werden, mehr oder weniger absichtlich ist eine Sache, aber dass insbesondere Betreiber von eindeutlig geschäftlichen und gewerblichen Facebook-Fanseiten sich offenbar gar nicht von den laufend zu lesenden Informationen über Massenabmahner und Impressumspflicht beeindrucken lassen, ist ein Hit.
Fast täglich ist auf Facebook zu lesen, dass wieder mal Facebook-Profile oder Facebook-Seiten wegen fehlerhaftem oder fehlenden Impressums abgemahnt worden sind und sogar Rechtsanwälte die massenhaft abmahnen damit vor Gericht gesiegt haben. Dennoch sind immer noch zahlreiche Seiten auf Facebook zu finden, die nicht ansatzweise ein gültiges Impressum haben.
Ich frage mich da ehrlich warum? jede Abmahnung die man erhält macht Stress, kostet Geld und Nerven und in der Regel kommen die Abmahnenden damit durch, denn sie mahnen keinen ab, bei dem sie sich nicht zumindest zu 99% sicher sind, dass das rechtlich durchsetzbar ist.
Es scheint daher wirklich Unwissenheit oder Ignoranz zu sein, was die Betreiber der entsprechenden Profile und Seiten dazu veranlasst trotz Abmahnwellen jegliche Aktionen bzgl. Impressum zu vernachlässigen. Oder ihnen ist Geld einfach ganz egal, weil bei ihnen entweder nichts zu holen ist oder sie zuviel davon haben.
Wer benötigt ein Impressum?
Jede Facebook-Seite und jedes Facebook-Profil das nicht ausschließlich privat verwendet wird, benötigt gem. TDG ein Impressum. Dazu zählen Seiten und Profile von:
- Vereinen und Verbänden
- Unternehmen
- Selbständigen, Freiberuflern und Künstlern (auch im Nebenberuf)
- Behörden, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen
Auch “rein private” Facebook-Profile können impressumspflichtig sein. Das hängt nämlich von den Inhalten ab. Wer es nur dazu nutzt, Inhalte auf seine gewerbliche Facebook-Seite zu posten, zu teilen oder regelmäßig auf seine Dienstleistungen oder Produkte aufmerksam macht, muss auch für ein Facebook-Profil ein Impressum erstellen.
Was hat im Impressum zu stehen?
Was genau im Impressum zu stehen hat, hängt von der Art des Beitreibers ab. Für Unternehmen in der Form einer juristischen Person gelten hier andere Anforderungen als für Vereine, Freiberufler und Behörden. In jedem Fall gilt aber, dass alle Informationen vorhanden sein müssen, die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen und den Inhaber eindeutig identifizieren. Das sind mindestens:
- vollständige, ladungsfähige Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Angaben zu Inhaber/Geschäftsführer
- falls vorhanden Umsatzsteuer-ID und/oder Umst.-Nr.
- Registernummern (Vereinsregister, Handelsregister …)
Ganz einfach lässt sich ein Impressum auf der Seite www.erecht24.de erzeugen.
Wie integriert man dieses in die Facebook-Seite?
Die Integration eines Impressums ist mittels Impressums-App möglich, die dann als App mindestens an vierter Stelle angezeigt werden muss und auch nur in Facebook-Seiten (nicht in Facebook-Profilen) integriert werden kann. Diese gibt es teilweise auch kostenlos, zum Beispiel hier, bei der Anwaltskanzlei Lampmann, Haberkamp und Rosenbaum.
Darüber hinaus sollte man einen Link (für das vollständige Impressum reicht der Platz nicht) auf das Impressum der eigenen Website oder einer anderen gültigen Seite im Internet, wo das Impressum zu finden ist, im Info-Bereich der Seite unterbringen. Dieser ist aber abhängig von der Art der Seite, bspw. der Branche der die Seite zugeordnet ist, gar nicht sichtbar. Zur Not, sollten man den “Zweck” der Seite ändern, um es anzeigen zu lassen. Dann ist aber wichtig, dass dem Link der Text “Impressum” vorangestellt ist. Auch im Bannerbild oder dem Profilbild lässt sich das Impressum grafisch unterbringen und zusätzlich in Textform als Bildbeschreibung.
Die Verwendung ausschließlich im Bild ist nicht ausreichend. Das Impressum muss immer auch in Textform verfügbar sein, zumindest als Link auf eine Webseite mit den Impressumsangaben.
So könnten Impressumsangaben realisiert werden:
Was droht bei Missachtung der Impressumspflicht?
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung ist noch das kleinste Übel, teurer wird es, wenn Sie ein Ordnungsgeld gem. TDG zahlen müssen oder gegen die Unterlassungserklärung verstoßen und die vereinbarte Vertragsstrafe zahlen müssen. Sie müssen auf jeden Fall mit Kosten ab 500 EUR aufwärts rechnen. Ein Ordnungsgeld gem. TDG kann bis zu 50.000 EUR betragen. Mit einem fehlenden Impressum ist also nicht zu spaßen.
Tipp
Wie Sie ein gültiges Impressum in ihre Twitter, Google+ und Pinterest-Profile integrieren und welche Gefahren mit einem “rein privaten” Facebook-Profil bestehen, lesen Sie in der Ausabe 4/2013 von “Social Media Aktuell“.
Tipp
Wenn Sie keine eigene Website haben auf der Sie Ihr Impressum unterbringen können, bietet sich die Nutzung von entsprechenden Dienstleistungen an. Die sind in jedem Fall preiswerter als eine Abmahnung.
Facebook & Co: Vor dem Posten Gehirn einschalten!
Seit längerem geht es mir gehörig auf die Nerven, wie leichtsinnig die Masse der Nutzer mit Facebook und Google umgehen. Rechte anderer werden mit Füßen getreten und jeder pocht gleichzeitig auf sein eigenes Recht, auf Meinungsfreiheit etc.. Teilweise denke ich, ist das rechtliche Bewusstsein schon da, aber es fehlt das technische Verständnis für die Folgen des eigenen Handelns. Ich möchte hier weder eine juristische Beratung geben und auch keinem verbieten sich weiterhin so zu verhalten, wie bisher, sondern nur mal ein paar Denkanstöße geben, vielleicht wird dann dem ein- oder anderen klarer, warum ich mich manchmal einfach mit einem passenden Kommentar nicht zurückhalten kann.
“Was du nicht willst das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu!”,
hat sicher jeder schon mal gehört, nur hält sich leider kaum jemand dran. Ich finde, mal unabhängig von der rechtlichen Lage, auch in sozialen Netzen sollte jeder den Anderen so behandeln, wie er selbst behandelt werden will. Und das heißt:
- wenn ich nicht möchte, dass andere mich auf Facebook beleidigen, sollte ich das auch nicht tun.
- wenn ich nicht möchte, dass ich umsonst arbeite, muss ich auch anerkennen, dass andere mit geistiger Leistung, ob das jetzt Texte, Bilder oder Filme sind, ihr Geld verdienen und das es dann nicht richtig sein kann, deren Arbeitsleistung kostenlos und ohne deren Zustimmung für eigene Zwecke auszubeuten.
- wenn ich nicht möchte, dass ein Bild von mir irgendwo im Netz auftaucht, vielleicht noch in Zusammenhängen, die nicht sonderlich positiv sind, dann sollte ich das mit Fotos anderer auch nicht tun.
Beispiele und Denkanstöße
Folgendes kommt sehr häufig vor und die meisten Nutzer verhalten sich dabei wissentlich oder unwissentlich außerhalb geltenden Rechts und das zum Nachteil von häufig völlig unbeteiligten Dritten.
Private und öffentliche Personenfahndungen
Posten und “Teilen” von öffentlichen Personenfahndungen der Polizei ist zwar auf den Blick eine tolle Sache und wird häufig vor allem bei der Suche nach Tierquälern und Kinderschändern gerne gemacht. Kaum einer denkt dabei aber an die “Gesuchten”. Generell gilt in Deutschland erst mal die Unschuldsvermutung. Und wenn die Polizei einen “mutmaßlichen” Täter sucht, bei Facebook aber daraus die “Suche nach einem Kinderschänder” gemacht wird, ist das schon ein Unding. Unterstellt man mal, dass der “Gesuchte” tatsächlich der Täter ist, hat aber auch der ein Recht am eigenen Bild. Und das Argument, die Polizei hat das Bild ja auch auf der Internetseite veröffentlicht, zählt dabei in meinen Augen nicht. Die Polizei kann das Bild nämlich jederzeit wieder von der Webseite nehmen und dann ist es weg. Stellt sich also heraus, dass der Gesuchte unschuldig ist, oder ist er gefasst und die Fahnung damit beendet, wird das Bild von der Webseite gelöscht und auch ein späterer Arbeitgeber bspw. der sich auf die Suche nach dem Bewerber macht, der vielleicht vor Jahren mal wegen eines blöden Zufalls falsch verdächtigt wurde, findet nichts mehr. Wer aber dieses Bild und die Fahndung bei Facebook postet oder ein solches Bild “teilt”, erzeugt damit eine Kopie und das ist ganz übel. JEDER Klick auf “teilen” erzeugt eine Kopie und jede einzelne Kopie müsste von jedem Nutzer, der das Bild geteilt hat, wieder gelöscht werden, um die Spuren zu beseitigen.
Hat ein Täter seine Strafe verbüßt, oder war der Gesuchte unschuldig könnte es für ihn daher zu einem großen Problem werden, wenn sein Fahndungsbild mal bei Facebook gepostet wurde, jemals wieder einen Job zu bekommen oder ein normales Leben führen zu können, denn womöglich existieren bei Facebook bereits 1 Mio. Kopien seines “Fahndungsfotos”. Stellt euch vor, ihr würdet unverschuldet auf einem Fahndungsfoto und damit bei Facebook landen …
Noch schlimmer sind natürlich private Fahndungen nach Personen. Erst neulich die Suche nach einem Hundebesitzer, dessen Hund angeblich einen anderen gebissen hatte und der dann eine falsche Adresse angegeben hatte. Natürlich ist das übel, ich wäre auch sauer. Aber in Deutschland ist eine Verletzung eines Hundes eben “nur” eine Sachbeschädigung und das rechtfertigt kaum, das Recht am eigenen Bild des betreffenden Hundehalters und erst recht nicht unbeteiligter anderer Personen die auch auf dem Bild waren, mit Füßen zu treten. Dann kann man zur Polizei gehen, Anzeige erstatten und denen das Foto geben.
Bilder, Videos und Texte anderer hochladen und teilen
Generell sind in Deutschland fast alle Fotos und Videos urheberrechtlich geschützt und das räumt dem Urheber das Recht ein, zu bestimmen wann, wo und zu welchen Konditionen das Werk genutzt werden darf und welche Gegenleistung (Lizenzgebühren) er dafür verlangt. Unabhängig davon steht jedem Urheberreber das Recht zu als Urheber genannt zu werden. Er kann darauf verzichten, wenn aber keine Vereinbarung darüber getroffen wurde, muss der Urheber genannt werden!
Das tun leider nur die allerwenigsten, die Bilder Anderer bei Facebook hochladen. Das ist also selbst dann schon ein Urheberrechtsverstoß, wenn der Urheber des Bildes oder Videos der Veröffentlichung grundsätzlich zugestimmt haben sollte.
Allerdings frage ich mich, wie es überhaupt sein kann, dass Facebook-Nutzer Inhalte posten, deren Eigentümer/Urheber/Rechteinhaber sie gar nicht sind. Denn jeder Nutzer hat den Nutzungsbedingungen zugestimmt und da steht ganz klar:
Die vorliegende Erklärung der Rechte und Pflichten („Erklärung“, „Bedingungen“ oder „SRR“) beruht auf den Facebook-Grundsätzen und bildet unsere Nutzungsbedingungen, die unsere Beziehung zu den Nutzern und anderen, die mit Facebook interagieren, regelt. Mit deiner Nutzung von Facebook oder dem Zugriff darauf stimmst du dieser Erklärung bzw. ihrer jeweils gültigen Aktualisierung gemäß Abschnitt 14 weiter unten zu. Zusätzlich findest du Ressourcen am Endes dieses Dokuments, die dir dabei helfen, die Arbeitsweise von Facebook zu verstehen.
…
Du bist Eigentümer aller Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest.
(Quelle: https://www.facebook.com/legal/terms)
Heißt also, fremde Inhalte darf man gar nicht posten! Es ist damit auch nicht erlaubt einfach ein Bild von einer Webseite zu klauen (außer man ist Urheber des Bildes oder hat die Nutzungsrechte (einschließlich des Rechtes zur Unterlizenzierung) und dieses bei Facebook hochladen.
Weiterhin steht in den Nutzungsbedingungen:
Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, („IP-Inhalte“) erteilst du uns, sofern du in deinen Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen nichts anderes einstellst, die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.
(Quelle: https://www.facebook.com/legal/terms)
Das wiederum heißt, mit dem Hochladen räumt man Rechte an den hochgeladenen Bildern und Videos ein und das kann man gar nicht tun, wenn man diese Rechte an fremden Inhalten gar nicht hat. Und jeder, der diese Inhalte “teilt” räumt wiederum Rechte an diesen Inhalten ein, denn jeder erzeugt damit eine Kopie der Inhalte und stellt sie anderen Nutzern zur Verfügung. Das ist eine “öffentliche Zugänglichmachung” nach dem Urheberrechtsgesetz.
Daraus ergibt sich ganz eindeutig:
- wer Inhalte bei Facebook hochlädt oder teilt (auch die Verlinkung einer Webseite mit Vorschaubild auf dem urheberrechtlich geschützte Inhalte zu sehen sind, gehört dazu), begeht eine Urheberrechtsverletzung, wenn es sich um fremde Inhalte handelt, und er nicht vom Urheber das Recht zur Unterlizenzierung eingeräumt bekommen hat.
- wer Fotos und Videos (oder auch Audio-Dateien) auf Facebook veröffentlicht, deren Urheber er ist, stimmt gleichzeitig dem “Teilen” der Inhalte zu. Er stimmt aber nicht automatisch zu, dass er auf Urhebernennung verzichtet! Wer ein möglicherweise urheberrechtlich geschütztes Bild eines Anderen auf Facebook teilt, muss daher im Zweifel die Quelle des Bildes so angeben, dass diese erhalten bleibt, wenn weitere Nutzer die Datei teilen.
- ein Urheber, der Inhalte bei Facebook hochlädt, stimmt auch nicht automatisch zu, dass diese verändert werden dürfen, also bspw. mit Beschriftungen versehen oder bearbeitet werden dürfen. Also darf man auch nicht einfach ein Bild bei Facebook, dass dort erst mal zu Recht hochgeladen wurde, verändern, anpassen und wieder posten. Ausnahme ist hier, wenn durch die Bearbeitung ein neues urheberrechtlich geschütztes Werk entsteht. Das ist aber in der Regel nicht gegeben, wenn dem Bild nur eine Beschriftung wie ein Spruch (oder Beleidigungen) hinzugefügt wird.
- wer Fotos und andere Inhalte anderer Nutzer teilt, die diese unrechtmäßig geteilt haben, begeht rechtlich gesehen, selbst eine Urheberrechtsverletzung, die abmahnfähig ist.
- wer ein Bild mit Royalty-Free-Lizenz bei einer Bildagentur gekauft hat, hat in der Regel kein Recht zur Unterlizenzierung erworben (Details regeln die Nutzungsbedingungen der Bildagenturen). Folglich dürfen diese Bilder nicht auf Facebook und Co. verwendet werden. Auch dann nicht, wenn sie wesentlicher Bestandteil von Zeitschriften-Covern sind.
Fazit
Die “Teilen”-Funktion ist etwas deutlich anderes als die “Verlinkung” von Inhalten, und somit auch rechtlich völlig anders zu beurteilen. Damit werden Kopien von möglicherweise urheberrechtlich geschützten Inhalten erzeugt und dafür ist ein entsprechendes Nutzungsrecht des Rechteinhaber erforderlich. Das gilt bei Facebook genauso wie woanders im Internet und natürlich im echten Leben.
Das Argument “Der Urheber muss das Bild ja erst mal finden …” zählt natürlich nicht. Zum einen ist auch eine Urheberrechtsverletzung, die der Urheber noch nicht kennt, ein Straftatbestand, zum anderen gibt es heute Mittel und Wege ganz schnell die Quelle eines Bildes zu finden (ich habe das heute morgen auf Facebook demonstriert), und damit den Urheber zu finden. Genauso kann der Urheber Kopien seiner Werke im Internet finden. Leider hat mein Versuch, dies durch Posten von Webseiten, von denen Bilder stammen, die bei Facebook fleißig geteilt wurden, nicht gewirkt. Dieser “Wink mit dem Zaunpfahl” ist leider bei den betroffenen Nutzern völlig falsch angekommen.
Ich für meinen Teil, werde als Urheber von Inhalten, die ich nicht explizit selbst auf Facebook hochlade, nicht dulden, dass diese fleißig auf Facebook und Co. geteilt werden, noch dazu ohne Quellenangabe.
Wenn ich jemandem Fotos von seinem Hund schicke und der lädt einige davon in soziale Netzwerke hoch, mit Urhebernennung ist dagegen ja gar nichts einzuwenden. Aber wenn von meiner Webseite oder anderen Webseiten jemand Bilder, Texte oder Videos klaut, die ich nicht zur Nutzung kostenlos zur Verfügung gestellt habe, der muss auch mit den entsprechenden Folgen rechnen. Und ich bin hocherfreut, dass auch andere Urheber es heute nicht mehr hinnehmen, dass Andere ihre Rechte mit Füßen treten und zum Teil noch Geld damit verdienen. Von einem Schlosser, Bäcker oder Rechtsanwalt erwartet auch keiner, dass der umsonst arbeitet. Warum also sollten das Autoren, Journalisten oder Fotografen tun?
Ich bin gerne bereit darüber zu diskutieren, also los
SEO für Bilder: Suchmaschinen-Erfolg mit Fotos und Grafiken
Neuer Artikel bei Akademie.de
Als Fotograf, Grafikerin oder sonst “visuell Kreativer” wollen Sie Ihre Website und Ihre Bilder bei Google und Bing auf den vorderen Plätzen sehen. Und natürlich müssen die Bilder bei den Suchbegriffen erscheinen, die Auftraggeber und Kunden eingeben. Schließlich leben Sie als “visuell Kreativer” davon, mit Ihren Bildern im Internet präsent zu sein – als Werbung und als Referenz für Kunden.
Helma Spona zeigt Ihnen in diesem Leitfaden, was Sie dafür tun können, um Ihre Bilder in den Suchmaschinen nach vorn zu bringen: Indem Sie die Bilddateien selbst, das Textumfeld, die Struktur Ihrer Website und die Verlinkung optimieren, sorgen Sie dafür, dass Ihre Werke von den richtigen Leuten gefunden werden.
Endlich geschafft, die neue Obedience-Info-Seite ist online
Nachdem ich monatelang nicht wirklich dazu gekommen bin, habe ich es in den letzten Tagen endlich geschafft meinen Plan in die Tat zu setzen, und ein paar Obedience-Trainingstipps online zu stellen. Nach und nach, werden weitere hinzukommen.
Ich hoffe, dass der ein- oder andere einen guten Tipp findet, der ihm weiterhilft und ich würde mich ebenso auch über Kommentare freuen.
Neuer Artikel bei Akademie.de zum Thema “Urheberrechtsverletzungen im Internet”
Auf Akademie.de ist ein neuer Artikel erschienen: “Urheberrechtsverletzungen bei Bildern: Vorbeugen, Beweise sichern, entschlossen reagieren“.
Bilderklau im Internet ist ein Delikt, das viele immer noch als „Lappalie“ abhaken. Es ist ja auch ganz einfach, sich bei fremden Bildern zu bedienen.
Für Fotografen, Illustratoren und andere Rechte-Inhaber bedeutet der Diebstahl Ihrer Bilder aber schnell großen Umsatzverlust bis hin zur Existenzbedrohung. Dazu kommt der Ärger über die dreiste Selbstbedienung.
Als Fotograf oder Inhaber der Urheberrechte müssen Sie den Foto-Diebstahl nicht einfach hinnehmen. Dieser Leitfaden zeigt, was Sie dagegen tun können:
- durch Maßnahmen, die von vornherein den Bilderklau weitgehend verhindern,
- dadurch, dass Sie die Täter erwischen und erfolgreich Schadenersatz einfordern.
Wir liefern Ihnen eine praktische Anleitung, wie Sie Fotodiebstahl verhindern und bereits erfolgten Bilderklau nachweisen und verfolgen können: mit einfachen nachvollziehbaren Bildbearbeitungen und vielen praktisch umsetzbaren Tipps, mit Muster-Texten und einer Checkliste für den Ernstfall. Und als erstes wird mit den typischen Ausreden aufgefräumt.
Neuer Artikel “Praxiskurs Bildbearbeitung: Fotos und Grafiken für Ihre Website optimieren” auf Akademie
Auf Akademie.de gibt es einen neuen Artikel “Praxiskurs Bildbearbeitung: Fotos und Grafiken für Ihre Website optimieren”.
Inhaltsverzeichnis
- Bildauswahl
Beurteilung von Bildern nach rechtlichen und formalen Aspekten für die Illustration von redaktionellen und werblichen Internet-Angeboten. Grundlegende Bearbeitungsschritte wie drehen, skalieren, konvertieren.- Bilder beschaffenBevor Sie Bilder ins Internet stellen, stellt sich die Frage, wo Sie diese herbekommen. Die Entscheidung sollten Sie davon abhängig machen, wie viel Geld Sie für die Bilder ausgeben möchten, wie gut Sie rechtlich bewandert sind und vor allem, um welche Art von Bildern es geht.
- BildauswahlNicht jedes Bild ist gleichermaßen für die Verwendung im Internet geeignet. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, welche Bilder bzgl. Bildaufbau besonders gut und professionell rüber kommen und welche Dateiformate überhaupt in Frage kommen.
- Bildbearbeitung: Grundlagen
Grundlegende Arbeitsschritte für Bilder wie das Festlegen des Farbraums, Skalierung und der Beschnitt.- FarbraumAls erstes müssen wir das Bild im richtigen Farbraum öffnen.
- Skalieren und BeschneidenAls nächstes geht es um das Beschneiden, Skalieren und das Konvertieren in das gewünschte Dateiformat.
- Bildbearbeitung: Korrekturen
Fotos im Detail bearbeiten, rote Augen entfernen, Flecken und unschöne Details wegstempeln, Farb- und Helligkeitskorrekturen vornehmen- Drehen und spiegelnHochformat-Bilder korrekt drehen, Bilder spiegeln und kippen
- Bildfehler behebenViele Bildfehler, wie schiefe Horizonte, Verzerrungen etc., blasse Farben, fehlende Kontraste und ähnliches lassen sich recht leicht am PC beheben. Solche Korrekturen werten Bilder deutlich auf.
- Helligkeit, Kontrast und FarbeHelligkeit, Kontrast und Farbsättigung sind entscheidend für den Eindruck, den ein Bild auf den Betrachter macht. Daher ist es wichtig die Helligkeitsverteilung beurteilen und anpassen zu können und auch Kontrast und Farbe beeinflussen zu können.
- Bilder nachschärfenUnscharfe Bilder fallen auch im Web negativ auf, vor allem, wenn Sie sie stark verkleinern müssen. Daher sollten Sie Miniaturansichten von Galerien und andere stark verkleinerte Bilder unbedingt nachschärfen.
- Automatische BildkorrekturVieles lässt sich automatisieren, vor allem wenn es um Standardbearbeitungsschritte wie Rauschunterdrückung, Farb- und Helligkeitskorrektur geht. Das ist besonders hilfreich, wenn Sie viele Bilder bearbeiten müssen und nicht die Zeit haben, sich mit jedem einzelnen individuell auseinander zu setzen. Auch eine automatische Umbenennung und Konvertierung in neue Dateitypen ist möglich.
- Zeichnungen und Banner
Zeichnungen und Diagramme erstellen, Linienstärke und Härte auswählen, Banner erstellen, Bilder in die eigene Webseite einbinden, Texte hinzufügen, Bilder formatieren, Bilder mit Hyperlinks versehen.- Seitenbanner gestalten Seitenbanner sind das auffälligste an einer Website und sollten daher auch entsprechend schön und exakt gestaltet sein. Dazu bieten sich Fotos an, die in eine einheitliche Farbe oder einen Farbverlauf auslaufen.
- Diagramme In diesem Abschnitt lernen Sie, Diagramme und Zeichnungen zu erstellen und diese ansprechend und gut leserlich zu beschriften.
- Veröffentlichung Die Bilder zu erstellen genügt natürlich nicht. Sie müssen sie auch in Ihre Website einfügen. Die meisten Webeditoren beherrschen das per Drag & Drop, falls nicht, könnten Sie da jedoch auch durch Eingabe des passenden HTML-Codes erreichen, bspw. in einem Texteditor Ihrer Wahl. In diesem Kapitel erfahren Sie, wie Sie Bilder in Ihre Website einfügen und mit Hyperlinks versehen.
- ZusammenfassungHier wird in aller Kürze noch einmal das Wichtigste aus den vorangegangenen Lektionen wiederholt. Außerdem finden Sie hier Hinweise zur Lösung der Aufgaben zur Lernkontrolle.
Makrofotografie mit Balgen und Zwischenringen – Teil 2
Autor: Helma Spona
Betrifft: Fotografie
Download: PDF-Version
Makrofotografie ist ein höchst interessanter Bereich der Fotografie. Wer einmal damit begonnen hat, verfällt in eine Art Sucht. Kleines muss immer größer aufs Bild. Leider ist die Technik hier begrenzt. Große Abbildungsmaßstäbe lassen sich aber bspw. mit Balgen und/oder Zwischenringen erreichen. Im ersten Teil des Artikels ging es vor allem um den Zusammenhang zwischen Auszugverlängerung und Brennweite und die Folgen für den Maßstab. Hier sollen nun erweiterte Techniken behandelt werden.
Wie bereits im ersten Teil erläutert wurde, steigt bei Verwendung einer Auszugsverlängerung mittels Balgen oder Zwischenringen, der Abbildungsmaßstab. Je geringer die Brennweite ist, desto stärker die Vergrößerung, und desto größer der Abbildungsmaßstab. Allerdings ist diese Möglichkeit begrenzt. Denn, je kleiner die Brennweite, desto näher müssen Sie ans Motiv. Irgendwann ist, abhängig von der Länge der Auszugsverlängerung und der Brennweite eine Kombination erreicht, wo Sie nicht mehr scharf stellen können, weil dazu Ihr Motiv hinter der Frontlinse des Objektivs liegen müsste.
Probleme des extrem kurzen Motivabstands
Mit dem immer kürzeren Motivabstand bei kleineren Brennweiten, gibt es ein weiteres Problem, nämlich die Beleuchtung. Wenn Sie weniger als 2cm vom Motiv entfernt sind, hilft auch ein Ringblitz nicht mehr. Dann können Sie Motive eigentlich nur noch von hinten beleuchten und dazu müssen sie transparent sein. Zudem schlägt selbst das gutmütigste Tier in der Regel bei Abständen unter 3cm die Flucht ein. Praxistauglich sind daher nur Brennweiten über 35mm, wenn Sie sie an Balgen oder Zwischenringen mit maximaler Auszugverlängerung nutzen möchten.
Für Abbildungsmaßstäbe, die darüber hinaus gehen, müssen Sie sich was anderes einfallen lassen. Dazu gibt es drei Möglichkeiten:
- Ein Objektiv in Retrostellung am Balgen.
- Ein Lupenobjektiv am Balgen
- Ein Objektiv in Retrostellung ohne Balgen, dafür aber mit zusätzlicher Nahlinse.
Retrostellung
Objektiv in Retrostellung heißt, dass Sie ein Objektiv umgekehrt anschließen, also mit dem Filtergewinde zur Kamera. Da das aber natürlich nicht an das Bajonett der Kamera passt, brauchen Sie dafür einen Adapter, einen sogenannten Retroring oder Umkehrring für das Bajonett Ihrer Kamera.
Die Retrostellung hat zwei entscheidende Vorteile:
- Größere Naheinstellgrenze
- Besser Abbildungsleistung
Naheinstellgrenze
Die Naheinstellgrenze des Objektivs ist in umgekehrter Stellung fix auf einen Wert festgelegt, der dem Auflagemaß der Kamera entspricht. Bei gängigen SLR-Modellen beträgt das Auflagemaß um die 4cm. Das heißt Sie gewinnen unabhängig von der Brennweite Abstand zum Motiv, den Sie zur Beleuchtung nutzen können.
Abbildungsleistung
Die Abbildungsleistung ist in Retrostellung besser. Das hat einen ganz einfachen Grund. Bei Brennweiten unter 40mm, handelt es sich in der Regel um Weitwinkel-Objektive, die in der Regel für Landschafts- und Architekturaufnahmen verwendet werden. Daher wird hier meist auf Unendlich fokussiert. Das heißt, ein gutes Weitwinkel-Objektiv erzielt auch bei Fokussierung auf Unendlich seine beste Abbildungsleistung. Drehen Sie nun das Objektiv um, entspricht die Unendlich-Stellung dem Nahbereich. Das heißt, die gute Abbildungsleistung, die Sie im Nahbereich bei normalem Anschluss des Objektivs nie erzielen können, steht ihnen in Retrostellung zur Verfügung.
Tipp
Daher ist es auch ganz wichtig, dass Objektiv auf Unendlich zu fokussieren, wenn Sie es in Retrostellung anbringen. Die Schärfe stellen Sie dann ohnehin über den Abstand zum Motiv, also mit der Einstellschiene des Balgens oder einem Makroschlitten ein.
In Frage kommende Objektive
Stellt sich jetzt die Frage, welche Objektive man für so etwas nimmt. Generell kommen alle Weitwinkel-Objektive in Frage. Sie müssen aber
- Eine ausreichende Abbildungsleistung haben
- Dürfen nicht zu dick sein, sonst können Sie den Balgen nur voll ausgezogen nutzen
- Im optimalen Fall sollte es eine Festbrennweite sein, da die Abbildungsleistung hier besser ist.
- Bei Nikon-Objektiven muss es zwingend ein Objektiv mit Blendenring sein.
Tipp: Blende ohne Blendenring einstellen
Verwenden Sie ein Objektiv ohne Blendenring, können Sie in Retrostellung natürlich nicht die Blende einstellen. Das liegt daran, dass diese dann ja nicht über die Kamera gesteuert werden kann weil eine Datenübertragung zwischen Kamera und Objektiv in Retrostellung nicht funktioniert. Es gibt aber einen kleinen Trick, der immer funktioniert, wenn Ihre Kamera über eine Abblendtaste verfügt und das Objektiv an die Kamera passt (das muss ja nicht zwingend sein, wenn Sie es in Retrostellung nutzen möchten). Sie gehen dazu wie folgt vor:
- Schließen Sie das Objektiv richtig herum an und stellen Sie die gewünschte Blende an der Kamera ein.
- Drücken Sie die Abblendtaste und halten Sie sie gedrückt, währen Sie das Objektiv abnehmen. Dadurch wird die Blende geöffnet und bleibt geöffnet.
- Sie können das Objektiv nun in Retrostellung anbringen und fotografieren.
Bei Objektiven ohne Blendenring besteht aber das Problem, dass Sie wie oben beschrieben nur recht umständlich die Blende einstellen können. Flexibel sind sie daher nicht. Außerdem ist durch das Abblenden das Sucherbild sehr dunkel, was das exakte Fokussieren sehr schwer macht. Besser ist daher, Sie verwenden Objektive mit Blendenring, denn dann können Sie die Schärfe bei offener Blende einstellen und erst vor dem Auslösen abblenden.
Hinweis: Besonderheit bei Nikon-Objektiven
Wenn Sie Nikon-Objektive (auch Sigma-Objektive für Nikon-Anschluss) verwenden, die keinen Blendenring haben, haben Sie ganz schlechte Karten, denn auch wenn Sie die Abblendtaste gedrückt halten, wenn sie die Blende eingestellt haben, wird die Blende auf den minimalen Wert geschlossen, wenn Sie das Objektiv abnehmen. Um die Blende für die Aufnahme zu öffnen, müssen Sie am Kameraanschluss des Objektivs einen Metallstift verschieben und festhalten. Das ist natürlich umständlich, führt zu Verwacklungen und ungenauer Belichtung, wenn Sie während der Belichtung am Stift wackeln. Bei Nikon-Objektiven sollten Sie daher immer Objektive mit Blendenring nehmen.
Gute Erfahrungen habe ich persönlich mit folgenden Objektiven gemacht:
- Nikkor 35mm AiS, F2,8(hat allerdings wohl bei harten Kontrasten CAs, die sich aber ertragen lassen)
- Nikkor 28mm AF-D, F2,8
- Nikkor 50mm AF-D F1,8
- Zeiss Biotar 25mm für 8mm-Schmalfilmkamera (Am Balgen Maßstab bis 7:1)
- Zeiss Biotar 12,5mm, für 8mm-Schmalfilmkamera (Am Balgen Maßstab bis 14:1).
Der Einsatz von Objektiven, die gar nicht für die Verwendung an Ihrer Kamera gedacht sind und für die es auch keine Adapter gibt, ist deshalb in Retrostellung möglich, weil Sie die Objektive ja nur mit dem Filtergewinde anschrauben bzw. mit der Vorderseite zur Kamera zeigend anbringen müssen. Der Anschluss muss nicht zum Bajonett der Kamera passen.

Problematisch bei exotischen Objektiven wie den Biotaren für 8mm Schmalfilmkameras ist jedoch, dass Sie über unpassende Filtergewinde verfügen. Sie haben einen so kleinen Durchmesser, dass es dafür keine Filter-Reduzierringe mehr gibt, die man auf den Retroring schrauben kann. Man muss für die Montage solcher Objektive also etwas Fantasie und handwerkliches Geschick haben. Beide haben überdies eine Naheinstellgrenze um die 2cm und sind damit in der Praxis nur sehr bedingt einsetzbar, auch wenn sie unter kontrollierten Studiobedingungen hervorragende Ergebnisse liefern.

Tipp:
Ich verwende zur Montage an der Nikon einen M42-Adapter mit Unendlich-Einstellung für Nikon, aus dem ich das Glas aus der Mitte herausgebrochen haben. Das Biotar befestigte ich dann am Balgen mit Hilfe von drei Haushaltsgummiringen. Klappt ganz gut.
Lupenobjektive
Alternativ erreichen Sie hohe Maßstäbe natürlich auch mit Lupenobjektiven. Die können Sie mittels RMS-Adapter für das Bajonett Ihrer Kamera bzw. des Balgens an den Balgen oder die Zwischenringe anschließen. Sie verfügen aber nicht über einen Fokussiering, sondern im Höchstfall über einen Blendenring. Es gibt aber auch Lupenobjektive ohne Blendenring. Sie verfügen dann nur über eine fixe Blende. Allerdings können Sie dann beim Einstellen der Blende auch nichts falsch machen.
Lupenobjektive mit RMS-Gewinde gibt es schon ab 30 EUR bei eBay. Die Preise überschreiten aber schon mal die 300 EUR-Grenze. Die Ergebnisse mit Lupenobjektiven sind in der Regel sehr gut.
Retrostellung und Makrolinse
Wenn Sie keinen Balgen und keine Zwischenringe haben, lassen sich große Abbildungsmaßstäbe auch mit Hilfe von Retroringen und achromatischen Makrolinsen erreichen. Meine Versuche haben ergeben, dass ein 28mm Objektiv in Retrostellung direkt an der Kamera, kombiniert mit einer Nahlinse von Raynox immerhin Abbildungsmaßstäbe bis 3,6:1 erreicht. Mit einem 20mm-Objektiv ist das sicherlich noch zu steigern. Damit Sie aber die Nahlinse auf die Rückseite des Objektivs aufschrauben oder klemmen können. Benötigen Sie zusätzlich einen Abschluss für das Objektiv. Sie bekommen solche Retro-Abschlussringe bspw. auf www.Traumflieger.de. Darauf schrauben Sie dann einen einfachen 52 oder 55mm-Filter, bspw. eine Skylight-Filter. Der schützt dann auch die Objektivrückseite vor Verschmutzungen und eindringende Insekten. Auf den Filter oder direkt auf den Abschlussring können Sie dann die Nahlinse aufschrauben oder bei Nahlinsen mit Universalklemmadapter von Raynox, den Adapter festklemmen.

Sinnvolle Blenden
Je größer der Maßstab, desto geringer natürlich die Schärfentiefe bei gleicher Blende. Diese lässt sich allerdings nicht bis unendlich ausdehnen, indem Sie einfach die Blende weiter schließen. Das wird allein durch zwei Eigenschaften verhindert:
- Haben Sie keine Möglichkeit die Blende zu verstellen, bevor Sie auslösen, weil das Objektiv keinen Blendenring hat, oder sie ihn nicht verstellen können, weil Sie dann bspw. an Ihr Motiv stoßen würden, können Sie in der Regel ab Blende 6,7 bei gutem Licht nicht mehr scharf stellen, weil das Sucherbild zu dunkel ist.
- Je größer der Maßstab, desto mehr wirkt sich die Beugungsunschärfe aus. Sie führt zu Unschärfe, auch wenn Sie exakt fokussiert haben.
In der Regel sollten Sie daher bei allen hier geschilderten Techniken maximal bis Blende 6,7 gehen. Bei Verwendung des Biotars 12,5mm ist sogar nur eine Blende von 4 praxistauglich. Das heißt also auch, dass der Schärfebereich sehr gering ist.
Fazit
Techniken gibt es eine ganze Menge. Wichtig ist nur, dass Sie sie richtig einsetzen. Neben der Wahl der richtigen Technik gibt es natürlich noch weitere Probleme, die zu lösen sind, wie die Beleuchtung, Vermeidung von Verwacklungsunschärfe und die korrekte Fokussierung. Darum wird es in einem weiteren Artikel zur Mikro- und Makrofotografie gehen.
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