Datenschutz – kurzfristige, gelegentliche oder einmalige Beratung

Benötigen Sie nur gelegentlich mal eine Auskunft oder Beratung und sind nicht verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, bin ich Ihnen natürlich auch dabei behilflich.

Da ich Sie und Ihr Unternehmen dann aber zumindest am Anfang nicht kenne und auch kein Datenschutzaudit stattgefunden hat, kann ich Auskünfte selbstverständlich nur aufgrund der von Ihnen im Gespräch erfolgten Angaben geben.

Unter Umständen macht es daher Sinn, wenn Sie regelmäßig entsprechende Fragestellungen an mich richten,  dass wir gemeinsam ein Datenschutzaudit durchführen, damit ich  Sie und Ihr Unternehmen hinsichtlich der Verarbeitung von Daten näher kennenlernen und daher auch rechtssichere Auskünfte erteilen kann.

Kosten: Auskünfte dieser Art werden pro Stunde berechnet und minutengenau abgerechnet. Der  Preis hierzu folgt in Kürze.