JTL-WAWI – lokal oder externes Hosting?

Die JTL-WAWI, eine Warenwirtschaftssoftware von JTL gehört mit zu den beliebteten Warenwirtschaftssystemen im E-Commerce. Dafür gibt es viele Gründe.

Nachtrag:

Durch die Preisumstellungen im September 2024 sind einige Aussagen zur Preisgestaltung und den Kosten nicht mehr aktuell! Ich werde in Kürze einen aktualisierten Beitrag online stellen.

Was spricht überhaupt für die JTL-WAWI?

Wer eine Warenwirtschaft benötigt, um Artikel und Lagerbestände zu verwalten hat ganz viele Möglichkeiten. Eine davon ist das ERP-System von JTL. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • kostenlos
  • zeitlich unbegrenze Nutzung
  • netzwerkfähig, beliebig viele Clients können angebunden werden
  • erweiterbar, durch Kassensysteme
  • Datenexport und Import mittels Ameise und verschiedenen Schnittstellen
  • Automatisierung mittels Workflows

Alleine die Kostenfrage, führt viele Anwender zu JTL. Und das ist auch nicht die schlechteste Wahl, denn so können Shops und E-Commerce zunächst einmal ohne allzugroße Kosten aufgebaut werden. Diese Vorteil erkaufen Sie sich aber auch damit, dass JTL keinen Support für die WAWI anbietet, wenn Sie nicht irgendein kostenpflichtiges Produkt rund um die WAWI gebucht haben. Haben Sie also ein Problem, müssen Sie dies mit externen Beratern, selbst oder mit JTL-Servicepartnern lösen.

Welche Anforderungen hat die JTL-WAWI?

Die Hardwareanforderungen, insbesondere die Bildschirmaufösung sind ganz ordentlich. Wer daran spart, wird nicht viel Freude haben. Die Systemanforderungen für die jeweils aktuelle WAWI-Version finden Sie auf der Website von JTL.

Bittte beachten Sie dabei unbedingt, dass für die Clients und den Server unterschiedliche Anforderungen bestehen.

Begrifflichkeiten: Client & Server

Die JTL-WAWI ist eine netzwerkfähige Anwendung die als Client-Server-Anwendung arbeitet. Es gibt einen Hauptrechner, den Server, auf dem die JTL-WAWI-Datenbank auf einem Microsoft SQL-Server liegt. Und dann gibt es die Clients, das sind die Arbeitsplatzrechner, die mit dem Server verbunden sind und auf die Datenbank zugreifen. Allerdings ist es möglich, für 1-User-Systeme auch die Server-Komponenten (also die Datenbank und den Datenbankserver auf einem Rechner zu installieren und auf diesem dann zu arbeiten. Wir werden gleich noch sehen, welche Folgen das hat.

Wer sich entscheidet, auf die JTL-WAWI als Warenwirtschaftssystem zu setzen, steht zunächst vor zwei Fragen, aus denen dann aber schnell drei oder vier werden können.

  1. Wo soll die Datenbank installiert werden, auf einem Server oder einfach auf einem lokalen Arbeitsplatzrechner?
  2. Wenn die Datenbank auf einen Server soll, reicht ein lokaler Server oder braucht man ein Server-Hosting?
  3. Wenn ein Hosting, wo und in welchem Umfang?

Diese Fragen sollen nachfolgend beantwortet werden.

Tipp: Wer nicht alles lesen möchte, kann auch gleich zum Ende springen.

Wo soll die Datenbank installiert werden, auf einem Server oder einfach auf einem lokalen Arbeitsplatzrechner?

Die Datenbank und damit auch der SQL-Server, der die Datenbank verwaltet, muss für jeden Arbeitsplatzrechner über das Netzwerk erreichbar sein, damit die Clients sich mit der Datenbank verbinden können. Wer nur wenige Clients verbinden will, kann dazu also bspw. einen Rechner mit gehobener Hardwareausstattung nutzen, der im lokalen Netzwerk für alle anderen Rechner erreichbar ist.

Das heißt allerdings, dass dieser Rechner auch immer eingeschaltet sein muss, wenn irgend ein Client die WAWI nutzen möchte. Wenn Sie die WAWI an Ebay/Amazon, einen Shop oder andere Plattformen anbinden und über den Worker automatisch die Lagerbestände, Preise und Aufträge importieren bzw. abgleichen möchten, muss der Rechner, der als Server fungiert ebenfalls 24 Stunden laufen.

Vorteile dieser LösungNachteile dieser Lösung
+ keine direkten monatlichen Kosten für den „Server“– die Performance ist bei „normalen“ Rechnern oft unterdurchschnittlich
+ vorhandene Hardware kann genutzt werden– keine automatische Backup-Funktion, bei Brand oder anderen Katastrophen ist in der Regel auch ein eventuell vorhandenes Backup weg.
– Internet-Anbindung oft schlecht
– Datenverlust durch fehlende Sicherheitskonzepte kann teuer werden.
– hohe Stromkosten durch den Dauerbetrieb
– wegen fehlendem Benutzersicherheitskonzepten besteht die Gefahr von unberechtigten Serverzugriffen
– kein Homeoffice möglich, da ohne Serverbetriebssystem kein sicherer Remotezugang zur Verfügung steht
Vor- und Nachteile im Überblick

Fazit: Wer als Ein-Mann-Unternehmen beginnen möchte, kann mit einem einzelnen Rechner, auf dem sowohl der SQL-Server läuft und gearbeitet wird, problemlos beginnen, sollte aber an ein regelmäßiges Backup der Datenbank auf einem externen Laufwerk oder der Cloud denken.

Wenn die Datenbank auf einen Server soll, reicht ein lokaler Server oder braucht man ein Server-Hosting?

Alternativ zur Installation auf einem PC, wäre zu überlegen, einen eigenen Server zu betreiben, und diesen im lokalen Netzwerk zu betreiben. Das erfordert aber neben der teuren Hardware wiederum erhöhes Wissen zur IT-Sicherheit und Serverkonfiguration. Wer dieses Wissen nicht hat, benötigt einen IT-Experten für die Installation und Wartung und das kann schnell teuer werden.

Vorteile dieser LösungNachteile dieser Lösung
+ keine direkten monatlichen Kosten für den Server– Server-Hardware ist teuer, wenn man sie als Einzelstück im Fachhandel kaufen muss.
+ der Server ist unter vollständiger physischer Kontrolle– Backup-Lösungen und USV (=Unterbrechungsfreie Stromversorgung) verursachen zusätzliche Kosten
– Internet-Anbindung oft schlecht, bzw. hängt von der verfügbaren Internet-Bandbreite ab.
– für einen sicheren Serverbetrieb ist eine fachgerechte Server-Betreuung und Einrichtung erforderlich.
– für Homeoffice sind sichere Remoteverbindungen und in der Regel eine feste IP-Adresse erforderlich.
– Datenverlust durch fehlende Sicherheitskonzepte oder mangelnde Serverkonfiguration kann teuer werden.
– hohe Stromkosten durch den Dauerbetrieb
– je nach Serverstandort ist eine Klimaanlage erforderlich
– Software-Lizenzen (Virenscanner, Office-Paket, VPN …) für den Server sind in der Regel teuer
Vor- und Nachteile eines eigenen Servers im Überblick

Fazit: Ein eigener Server lohnt eigentlich nur, wenn die IT-Infrastuktur dieses auch anderweitig erfordert oder der Server für mehr als 10 Arbeitsplätze genutzt werden soll, da sich auch die Hoster zusätzliche Remote-Verbindungen bezahlen lassen. Allerdings setzt das immer voraus, dass man einen IT-Experten an der Hand hat, der den Server sicher konfiguriert und wartet.

Wenn ein Hosting, wo und in welcher Form?

Die Alternative zum eigenen Server ist ein gemieteter Server bei einem Hoster. Wichtig ist, dass es sich um einen Windows-Server handelt. Und dann haben Sie dort drei Möglichkeiten.

  1. Sie buchen ein Datenbankhosting.
  2. Sie mieten einfach nur einen Windows-Server und installiert dort die JTL-WAWI nebst MS-MSQL-Server oder Microsoft-SQL-Server selbst.
  3. Sie mieten einen Windows-Server speziell für die JTL-Wawi, wo die WAWI und der SQL-Server bereits vorinstalliert ist und wo der Hoster eventuell auch bei der Datenübernahme behilflich ist.

Der Unterschied zwischen einem Datenbankhosting und einem gemieteten Server besteht darin, dass bei einem Datenbank-Hosting lediglich die WAWI-Datenbank auf einem Server liegt und Sie Zugangsdaten zu genau ihrer Datenbank bekommen. In der Regel liegen auf dem Datenbankserver dann mehrere Datenbanken auch von anderen Kunden.

Ein wichtiger Vorteil eines Server- oder Datenbankhostings ist, die hohe Datensicherheit durch professionelle Rechenzentren mit Zugangsbeschränkungen Backup-Lösungen, überwachung der Hardware und oftmals auch redundante Systeme für hohen Schutz vor Ausfällen.

Vorteile des DatenbankhostingsNachteile dieser Lösung gegenüber eines gemieteten Servers
+ preisgünstig– Performance leidet eventuell durch andere Nutzer des Servers
+ regelmäßige Backups durch Hoster– Der Worker kann nicht auf dem Datenbankhosting laufen, so dass dieser auf einem lokalen Rechner laufen muss und dieser also 24 Stunden an sein muss. Das führt zu ebenfalls hohen Stromkosten.
+ keine Probleme bei der Wartung bzw. Aufwand für die Wartung– Import/Exportlösungen erfordern einzelne Zugriffe auf die Datenbank über das Internet und sind daher oft langsam
+ in der Regel kann man von einer sicheren Serverkonfiguration ausgehen– für einen sicheren Serverbetrieb ist eine fachgerechte Server-Betreuung und Einrichtung erforderlich.
– FTP-Zugriffe und Datenaustausch mit Geschäftspartnern können nur über den lokalen Rechner erfolgen
Vor- und Nachteile eines reinen Datenbankhostings

Wenn Sie einen Server mieten, haben Sie eben zwei Möglichkeiten. Sie können einen allgemeinen Windows-Server mieten. Haben dann aber in der Regel keine SQL-Server-Lizenz auf dem Server und müssen sich mit der kostenlosen MS-SQL-Version begnügen. Die reicht aber vielfach auch aus. Dafür können Sie in der Regel Ihren Server selbst administrieren und verwalten, sind also relativ frei in der Nutzung.

Andererseits birgt das die Gefahr, dass Sie ohne entsprechende IT-Sicherheitskenntnisse den Server so installieren, dass er Angriffsflächen für Hacker und Kriminelle bietet. Das ist sehr schlecht für die Sicherheit Ihrer Daten.

Bei einem JTL-WAWI-Server-Hosting ist oft schon eine SQL-Serverlizenz enthalten und die WAWI-Vorinstalliert. Damit ist dann auch der SQL-Server sicher konfiguriert.

Vorteile/Nachteile einfacher Windows-ServerVorteile/Nachteile Server für JTL-WAWI-Hosting
+ Sie sind völlig frei bei der Installation und Konfiguration**– In der Regel schränkt der Hoster die Administration ein, um Sicherheitslücken zu vermeiden**
– für die sichere Konfiguration sind Sie selbst verantwortlich. Das erfordert Ahnung von IT-Sicherheit oder einen teuren Fachmann+ Sie können sich auf einen sicher konfigurierten Server verlassen
– Backups müssen sie oftmals selbst konfigurieren oder durchführen**+ Automatische Backups erfolgren regelmäßig**
+ Da Benutzer selber eingerichtet werden können, ist oft auch die Einrichtung zusätzlicher Benutzer kostenfrei möglich**– Zusätzliche Benutzer für den Remotezugriff sind oft kostenpflichtig**
+ die Hardware und Konfiguration ist auf hohe Performance des SQL-Servers ausgerichtet
Vergleich Windows-Server und JTL-WAWI-Serverhosting **=Individuell vom Hoster abhängig

Fazit: Ein Tarifvergleich ist auf jeden Fall erforderlich und zwar in beiden Varianten der Server-Miete. Es ist dabei nicht einmal sicher, dass ein einfaches Windows-Server-Hosting günstiger ist als ein spezielles JTL-Wawi-Hosting. Meine Erfahrung in letzter Zeit hat nämlich gezeigt, dass es vor allem für kleine Unternehmen und Einzelkämpfer lohnenswert ist, auf ein unkomplizertes JTL-WAWI-Serverhosting zu setzen, bei einem Hoster, der Ahnung von der JTL-WAWI hat und weiß was er anbietet und konfiguriert.

Hier mal eine kleine Beispielrechnung, die mich selbst so betroffen hat. Auch ich habe zunächst mit einem Rechner im Büro begonnen, der als Server diente und ich hatte Glück, dass dieser Rechner immer lief und lief und lief und keine Ausfälle hatte. Das ist leider nicht immer so.

Kosten für eigenen PC, als „Server“
Hardware vorhanden0 €
Stromkosten (monatlich) durch 24h-Betrieb (berechnet mit 1500 kWh/Jahr a 38 Cent netto). Darin sind die Grundgebühren des Stromanbieter noch nicht enthalten. 47,50 €
Mwst. auf die Stromkosten (wer den Rechner im Privathaus/Wohnung stehen hat und den betrieblichen Anteil der Stromkosten nicht nachweisen kann, kann in der Regel auch die Vorsteuer nicht abziehen)7,58 €
SUMME (gerundet)55 €
Kosten für einfachen Windows-Server, gemietet
Hardware im Mietpreis inbegriffen0 €
monatliche Kosten (incl. Mwst.)59,90 €
abzgl. gesparte Stromkosten-47,50 €
SUMME (gerundet)12 €
Kosten für JTL-WAWI-Server-Hosting bei EcomData
Hardware im Mietpreis inbegriffen0 €
monatliche Kosten (incl. Mwst.)29,40 €
abzgl. gesparte Stromkosten-47,50 €
SUMME (gerundet) Einparung-18 €
Vergleich monatliche Kosten

Die die Einparungen beim Stromverbrauch konnte ich durchaus an der nächsten Stromrechnung erkennen. Sie sind keine Erfindung und nicht übertrieben. Darüberhinaus kann ich beide Server-Mietkosten als Kosten voll von der Steuer absetzen, wärend ich aufgrund meiner individuellen Situation nur 11% der Stromkosten als Kosten geltend machen konnte und die Mwst. nicht als Vorsteuer absetzen konnte.

Fazit

Mit Umzug meiner WAWI und Datenbank zu Ecomdata konnte ich sogar gegenüber dem eigenen Rechner im Keller trotz der Servermiete mehr einsparen, als mich die Servermiete kostet. Und ich habe jetzt einen professionell konfigurierten Server, einen schnellen und hilfreichen Support an der Hand, der Probleme schnell analysiert und löst. Ich für meinen Teil würde immer wieder ein Hosting bei EcomData einem selbstkonfigurierten und gehosteten Windows-Server vorziehen. Der Umzuge der Datenbank ließ sich selber und sehr unkompliziert machen. Das kann man aber auch vom Support erledigen lassen. Auch als Ein-Personen-Unternehmen mit nur einem Wawi-Nutzer lohnt also oftmals schon ein Serverhosting! Wer daran spart, rechnet entweder nicht richtig, oder spart am falschen Ende.

Neues Buch erschienen: „Hunde-Erziehung für Freigeister“

Es hat lange gedauert, aber jetzt ist es endlich erschienen, mein neues Buch. Ein Buch für Hundehalter über Hundeerziehung. Für alle die Genug davon haben, sich von ihren Hunden zwicken zu lassen, die Wohnung zerstören zu lassen oder die Socken zu zerlegen, nur weil ihnen eingeredet wird, einem Hund dürfe man nicht klar machen, wenn er etwas falsch macht, ohne die Mensch-Hund-Beziehung zu belasten. Dem ist nicht so. Klare Kommunikation ist das Schlüsselwort.

Ich danke an dieser Stelle meinem Verein, dem HSV Crazy-Dogs Niederrhein e.V. und seinen Mitgliedern, die zum Gelingen des Buches beigetragen haben, indem Sie mit Ihren Hunden für die Fotoaufnahmen bereitstanden.


Titel: Hunde-Erziehung für Freigeister
Autor: Helma Spona

Verlag: Minerva Verlag, Mönchengladbach
ISBN: 978-3-910503-11-3
Preis: 18,90 €

Erhältlich:

Direkt beim Verlag: https://www.minervastore.de/?store-page=Hunde-Erziehung-fur-Freigeister-Print-Buch-p596425582

Amazon: https://amzn.to/3QR79TW

Selbständig mit Online-Shop?

Im Laufe der letzten Jahre, sind mir immer wieder Menschen begegnet, die gemeint haben, sie machen einen Online-Shop auf, und werden reich. Die Menschen reißen ihnen ihre Artikel nur so aus den Händen. Leider ist das genauso utopisch, wie im Lotto zu gewinnen.

Ein erfolgreicher Online-Shop, mit dem man zumindest seinen Lebensunterhalt verdienen kann, erfordert viel Arbeit, viel Zeit und auch Investitionen die erst mal wieder hereingeholt werden müssen. Viele dieser Online-Shops existieren schon nicht mehr und wurden nach mehr oder weniger kurzer Zeit wieder eingestellt. Warum?

Ganz einfach, es wurden elementare Grundlagen und Voraussetzungen nicht berücksichtigt von betriebswirtschaftlichen Erfordernissen einmal abgesehen. Das führte dann schnell zu teuren Abmahnungen oder die laufenden Kosten des Shops wurden deutlich unterschätzt.

Wir werden nachfolgend die einzelnen Komponenten einmal kurz beleuchten, damit Sie einen Überblick darüber bekommen, was es heißt einen Online-Shop zu betreiben und damit Erfolg zu haben.

Infografik zu den Komponenten eines erfolgreichen Online-Shops.

Was soll verkauft werden?

Die elementare Frage ist, woher kommen die Artikel die verkauft werden sollen, denn im besten Fall sorgen sie für das Alleinstellungsmerkmal Ihres Shops, eben den Grund, warum die Menschen in Ihrem Shop und nicht bei der Konkurrenz einkaufen sollen.

Verkaufen Sie lediglich Standardartikel, die es in jedem Shop, bei Amazon und Ebay gibt, dann können Sie diese nur über einen Preiskampf verkaufen und der geht zu Lasten Ihres Gewinns. Eines ist ja mal klar, ein Kunde wird eher in einem großen, bekannten Shop mit vielen hundert positiven Bewertungen kaufen als in einem neuen Shop, außer die Preise sind wirklich günstig. Und wenn sie schon wieder zu günstig sind, wittern die Leute Betrug.

Müssen Sie Standardartikel aber irgendwo einkaufen, dann werden Ihre Einkaufspreise gerade am Anfang bei kleinen Mengen nicht so gut sein, wie die der Konkurrenz, das heißt die Verkaufspreise der Konkurrenz zu unterbieten, wird schwierig werden, wenn noch ausreichend Überschuss bleiben soll, um die laufenden Kosten zu decken. Von Gewinn mal ganz schweigen.

Fazit: Mit Standard-Artikel einen Shop zu beginnen wird sehr schwierig und Sie werden einen langen Atem brauchen.

Am besten lassen sich Shops realisieren, wenn Sie Artikel verkaufen können, die sonst nirgends zu bekommen sind, Dinge, die Sie selbst machen oder produzieren lassen und die die Kunden in den Shop locken. Dann haben Sie auch die Chance zusätzlich Standardartikel zu verkaufen. Die kaufen die Kunden dann oft mit, weil sie ja rechnen können und wissen, dass selbst dann, wenn sie in ihrem Shop minimal teurer sind, sie beim Kauf in zwei Shops auch zweimal Porto zahlen müssen.

Tipp: Bei Artikeln, die es nur in Ihrem Shop gibt, können Sie auch den Preis bestimmen und müssen Sich nicht dem Preisdruck der Konkurrenz fügen. Sie können Sie gut die laufenden Kosten decken und auch bei den ersten kleinen Umsätzen bleibt noch etwas übrig, vorausgesetzt Sie kalkulieren die Preise richtig!

Wenn Sie wissen, was Sie verkaufen möchten, stellt sich noch die Frage, woher Sie die Artikel bekommen? Können Sie sie in ausreichender Menge herstellen oder haben Sie zuverlässige Lieferanten. Einen Shop zu eröffnen, ohne langfristig die lieferfähigkeit sicherzustellen zu können, ist wenig aussichtsreich.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gilt es zu beachten?

Gerade am Anfang ist das größte PRoblem einen Überblick darüber zu behalten, welche rechtlichen Anforderungen es zu beachten gibt. Hier sollten Sie sich dringend beraten lassen.

Tipp: Es gibt Vereine wie den Händlerbund oder andere Anbieter von Rechtstexten wie bspw. die IT-Rechtskanzlei, die auch immer wertvolle und aktuelle Informationen zu rechtlichen Anforderungen, aktuellen Urteilen etc. Dort können Sie in der Regel auch konkrete Frage zu Ihren Produkten stellen.

Allgemeine rechtliche Regeln für einen Online-Shop

Grundsätzlich gibt es ein paar Regeln für einen Online-Shop, die dieser unabhängig davon erfüllen muss, was Sie verkaufen, wenn sich der Shop an den Endverbraucher richtet. Einige dieser Regeln gelten für B2B-Shops nicht.

  • Jeder Shop braucht Rechtstexte, wie Widerrufsbelehrung, AGB, Datenschutzerklärung und Impressum
  • Der Verbaucher muss im Shop Informationen zu Lieferzeiten und Versandkosten finden
  • Der „Kaufen“-Button muss eine vorgegebene Beschriftung haben.
  • In unmittelbarer Nähe zum Produktpreis müssen auch die enthaltene Mwst und die Versandkosten angegeben werden.
  • Zu jedem Produkt muss die zu erwartende Lieferzeit angegeben werden und zwar unmittelbar in der Nähe des Warenkorb-Buttons.
  • Für bestimmte Produkte muss der Grundpreis angegeben werden.
  • In der Bestellabschlussseite muss das Produkt mit Bild und den wesentlichen Eigenschaften aufgeführt werden.
  • Produktbeschreibungen dürfen keine unwahren gesundheitsbezogenen Aussagen machen.
  • Die Nutzung fremder Marken und Geschmacksmuster ist nur unter den vom Inhaber vorgegebenen Maßgaben erlaubt.
  • Werbung mit Garantie ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist Abmahnfähig.

Und das waren jetzt nur die wichtigsten Regeln. Sie sehen also schon, das Thema ist sehr komplex und Sie sollten es keinesfalls unterschätzen.

Steuerliche Belange

Und dann müssen Sie natürlich Steuern zahlen, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, abhängig von Ihren Produkten vielleicht auch andere Steuern. Wir beschränken uns an dieser Stelle auf das Thema Umsatzsteuer und Rechnungslegung.

Umsatzsteuer-Regeln

Für den Einstieg in die Selbständigkeit bietet es sich an, die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch zu nehmen. Diese können Sie wählen, durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt, wenn Sie im ersten Jahr weniger als 22.000 EUR Umsatz und im zweiten Jahr weniger als 50.000 EUR erzielen. Die Kleinunternehmerregelung hat zur Folge, dass Sie keine Vorsteuer aus Lieferantenrechnungen geltend machen können, dafür aber auch keine Mwst ans Finanzamt abführen müssen. Sie dürfen dann auch keine Mwst auf Ihren Rechnungen ausweisen und müssen auf den Rechnungen und im Shop auf die Kleinunternehmer-Regelung hinweisen.

Alternativ können Sie die Regelbesteuerung wählen. Das heißt Sie dürfen die Vorsteuer aus Rechnungen Ihrer Lieferanten gegen die abzuführende Mwst verrrechnen und zahlen die Differenz ans Finanzamt. Sie weisen in diesem Fall die Umst. auf der Rechnung aus und geben dies auch so im Shop an.

Hinweis: Darüber hinaus gibt es noch die Differenzbesteuerung, die beim Verkauf gebrauchter Gegenstände in Frage kommt.

Anfall der Steuern

Umsatzsteuer fällt an, entweder wenn Sie die Rechnung stellen (Soll-Versteuerung) oder wenn Sie das Geld von Ihren Kunden erhalten haben (Ist-Versteuerung). Die Ist-Versteuerung ist bis zu einer maximalen Umsatzgrenze im Jahr möglich. Wo die aktuell liegt sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären.

In jedem Fall gibt es eine grundlegende Regel, nämlich dass Sie eine Rechnung erst erstellen dürfen, wenn entweder die Ware verschickt wird oder wenn die Zahlung eingegangen ist.

Branchenspezifische Regelungen

Darüber hinaus gibt es natürlich noch Branchen- oder artikelabhängige Regelungen:

  • Bei Bekleidung müssen Sie korrekte Materialangaben machen.
  • Für Kinderspielzeug sind Warnhinweise in vorgegebener Art- und Weise anzubringen.
  • Lebensmittel müssen Angaben zu Zutaten, Allergenen und Nährwerten enthalten.
  • Bei Artikeln mit MHD ist dieses anzugeben.
  • Bei Medizinprodukten sind Wirkung, Nebenwirkungen und Anwendungsgebiete, sowie Zulassungsarten anzugeben
  • Bei Artikeln mit Pfand müssen Sie den Pfandbetrag angeben.
  • und vieles mehr …

Sie sehen also, es gibt eine Menge zu beachten, bis ein Shop alle rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt.

Technisches Wissen und Knowhow ist gefragt

Und auch das technische Knowhow ist nicht zu verachten. Klar Sie können einen Dienstleister nutzen, wie mich, der Ihnen bei Problemen hilft. Aber wenn Sie selbst zum Formatieren der Artikeltexte Hilfe benötigen, sei es einen Mitarbeiter mit Ahnung oder einen Dienstleister, wird es schnell teuer. Wer erfolgreich einen Online-Shop betreiben möchte, muss über grundlegendes technisches Wissen verfügen um Zusammenhänge zu verstehen und Ursachen für Probleme vermeiden zu können.

Sie sollten also zumindest wissen,

  • was HTML und CSS ist,
  • was ein Webserver ist,
  • was PHP ist und welche Rolle die PHP-Version spielt,
  • was eine Datenbank ist
  • und wie die Daten aus Ihrer Warenwirtschaft in den Shop kommen.

Und wenn der Shop dann da ist …

Wenn Sie den Shop fertig haben und er online ist, dann gibt es natürlich noch weitere Aufgaben zu lösen. Sie brauchen einen Versanddienstleister, Verpackungsmaterial, eventuell jemanden der verpackt, wenn Sie das nicht selbst machen können/wollen.

Wer macht den Versand? Was ist beim Versand zu beachten?

Der Versanddienstleister ist noch das kleinste Problem. Da gibt es die Großen, DHL, Hermes, GLS und dpd. Es ist nur die Frage, wo Sie für Ihre Produkte die günstigsten Konditionen bekommen. Da hilft nur Preise zu vergleichen und sich Angebote machen zu lassen. Viel problamatischer ist das Verpackungsgesetz. Sie müssen für jedes EU-Land in das Sie verschicken eine Verpackungslizenz nach deren Regeln erwerben. Die Regelungen der einzelnen EU-Länder sind da sehr unterschiedlich und sehr komplex.

Für Deutschland muss die Verpackungslizenz außerdem im LUCID-Register eingetragen werden und die Lucid-Registriernummer muss beim Verkauf über Plattformen wie Amazon und Co. dort angegeben werden. Wenn Sie nur im eigenen Shop verkaufen, müssen Sie die Nummer zwar nicht veröffentlichen, Ihre Konkurrenten können dort aber abrufen, ob Sie registriert sind und ist das nicht der Fall droht eine Abmahnung!

Für Österreich benögst du eine Verpackungslizenz und zusätzlich einen notariell beurkundeten Bevollmächtigten. Frankreich schreibt sogar ein Logo auf Verpackungen vor.

Die Verpackungsgesetze der einzelnen EU-Länder sind höchst komplex!

Wer kümmert sich um Buchhaltung und Steuerfragen?

Ja und dann ist die noch die Frage, wer sich um die Buchhaltung kümmert? Mit Anmeldung des Gewerbes will das Finanzamt regelmäßig Vorsteueranmeldungen (außer natürlich bei der Kleinunternehmerregelung) und jährliche Steuererklärungen haben. Dazu bedarf es auch etwas Bürokram. Das ist leider so. Es ist äußerst hilfreich sich von Anfang an Gedanken zu machen, wie man effizient die Kundenrechnungen verbucht, denn die sind häufig bei einem erfolgreichen Shop in großer Zahl da. Das von Hand zu buchen ist sehr zeitaufwändig.

Hast du dich für ein Shop-System entschieden, dann solltest du prüfen, welche Buchhaltungsschnittstellen es gibt, und danach die passende Buchhaltung wählen. Ebenso solltest du das gewählte Buchhaltungsprogramm, vorab auch mit deinem Steuerberater abzustimmen. Insbesondere, wenn du selbst kein Buchhaltungs- oder Steuerprofi bist, benötigst du auf jeden Fall einen Steuerberater, im optimalen Fall einen, der Erfahrung im E-Commerce. hat.

Notwendige Investitionen in Werbung und Technik

Wenn der Shop online ist und alles soweit geplant ist, dann benötigen Sie aber gerade für den Anfang noch Werbung. Entweder bezahlte oder kostenlose. Letztere lässt sich über Facebook und andere soziale Netzwerke realisieren, wenn Sie dort über ein entsprechendes Netzwerk verfügen, das eine potentielle Zielgruppe für Ihre Produkte ist.

Achtung, wenn Sie Werbung für Ihren Shop machen, indem Sie Artikel aus dem Shop bei Facebook, Instagram und Co. teilen, achten Sie darauf, dass der Account, den Sie zum Teilen nutzen, so zu erkennen ist, dass die Interessenten erkenne können, dass das Werbung für Ihren eigenen Shop ist. Ist das nicht erkennbar, müssen Sie diese Posts zwingend als Werbung kennzeichnen. Ansonsten drohen Abmahnungen. Ebenso, wenn Sie andere für das Teilen und Bewerben Ihres Shop bezahlen, müssen diese das als Werbung kennzeichnen.

So, das war es vorerst. Ich hoffe, Sie haben einen kleinen Überblick bekommen, was es heißt einen Online-Shop zu betreiben.

Sie möchten eine individuelle Beratung? Kein Problem, sprechen Sie mich einfach an!

Es ist da, das Buch zur Olympus OM-D E-M1 Mark III

Nach vielen Monaten Arbeit ist jetzt mein Buch erschienen. Es ist ein Buch zur Olympus-Kamera OM-D E-M1 Mark III und beschreibt die allermeisten Features dieser wirklich beeindruckenden Kamera.

In acht Kapiteln lernen Sie die Kamera und deren technischen Raffinessen kennen und können so das Beste aus der Kamera herausholen um tolle und beeindruckende Bilder zu machen.

Der anstehende Frühling ist genau die richtige Jahreszeit um sich jetzt mit Kamera und Buch zu bewaffnen und raus in die Natur zu gehen.

Inhalte

Kapitel 1: Olympus OM-D E-M1 Mark III im Überblick

Kapitel 2: Fotografieren mit der OM-D E-M1 Mark III

Kapitel 3: Gekonnt belichten

Kapitel 4: Richtig scharfe Fotos

Kapitel 5: Einfach schöne Filme aufnehmen

Kapitel 6: Assistenten und Funktionen für die kreative Fotografie

Kapitel 7: Bildbearbeitung intern und extern

Kapitel 8: Sinnvolles Zubehör

Herausgeber : BILDNER Verlag New Edition (15. Februar 2021)
Sprache : Deutsch
Gebundene Ausgabe : 320 Seiten
ISBN-10 : 3832804285
ISBN-13 : 978-3832804282

Das Buch ist im Buchhandel als gedrucktes Buch und auch als ebook zu bekommen und kann bspw. auch über den folgenden Link bestellt werden.

Viel Spaß beim Lesen und Fotografieren!

Making-Of „Teeglas“

Tee stellt in immer wieder sehr schönes Thema in der Food-Fotografie dar. Nicht zuletzt deshalb, weil es so viele Variationsmöglichkeiten und Farben gibt.  Eine davon ist ein Tropfen, der sich beim Eintauchen von Zucker, Zitrone oder Kandis gibt.

Abbildung 1: Nikon D610, 60mm Brennweite, Blende F/3.2, ISO 400, 1/320s Belichtungszeit, kein Blitz.

Das Prinzip dabei ist nicht schwer. Sie brauchen kurze Verschlusszeiten von maximal 1/300s, besser noch kürzer. Und genau da beginnt das Problem. Wenn Sie nicht gerade über eine Profi-Ausrüstung verfügen mit der Sie sehr kurze Blitz-Synchronzeiten von mindestens 1/320s erreichen, gibt es nur zwei Möglichkeiten.

  1. Sie fotografieren in einem komplett dunklen Raum, so dass auch längere Belichtungszeiten durch die extrem kurze Abbrenndauer des Blitzes zu einer scharfen Abbildung der Bewegung führen.
  2. Sie nutzen keinen Blitz und versuchen ohne Blitzlicht ausreichend helles Licht für kurze Belichtungszeiten zu schaffen.

Tipp

Die erste Möglichkeit scheidet in der Praxis fast immer aus. Wenn Sie ohne minimales Restlicht auskommen möchten, sehen Sie selbst nicht, wo das Teeglas steht, um den Zucker hineinfallen zu lassen und Sie sehen auch nicht, wann Sie auf den Auslöser drücken müssen. Diese Version käme allenfalls in Frage, wenn Sie mit einem komplexen technischen Aufbau und mit Infrarot-Lichtschranke für die Auslösung der Kamera arbeiten möchten.

Exkurs: Die Bedeutung der Blitzsynchronzeit für Aufnahmen mit Bewegung

Solche Aufnahmen lassen sich nur dann mit Blitzlicht oder Studioblitzgeräten realisieren, wenn Ihre Kamera eine sehr kurze Blitzsynchronzeit hat. Moderne SLR- und MFT-Kameras haben in der Regel eine Blitzsynchronzeit von 1/160s. bis 1/320s. Nur wenige Modelle schaffen noch kürzere Verschlusszeiten mit Blitz. Das Problem dabei ist nicht die Verschlusszeit an sich, sondern die Geschwindigkeit des Verschlussvorhangs. Die Blitzsynchronzeit gibt die minimale Zeitspanne an, in der der Verschlussvorhang komplett über die ganze Sensorfläche geöffnet ist.
Wenn Sie eine kürzere Verschlusszeit wählen, als die Blitz-Synchronzeit, bedeutet dies, dass nur ein Teil des Sensors mit dem Licht des Blitzes belichtet wird. Das heißt, oben oder unten, bei manchen Kameras auch seitlich ist ein unter- oder gar nicht belichteter Bereich zu sehen. Bei den meisten Kameras lässt sich das aber auch nur mit externen Studioblitzgeräten einstellen, weil sie verhindern, dass mit Aufsteckblitz eine kürzere Verschlusszeit eingestellt wird.
Es gibt aber Kameras die neben dem mechanischen Verschluss einen elektronischen haben. Diese Kameras können gegebenenfalls in den Aufnahmemodi mit elektronischem Verschluss auch extrem kurze Belichtungszeiten realisieren. Ziehen Sie dazu am besten die Bedienungsanleitung Ihrer Kamera zu Rate.

Abbildung 2: Nikon D610, 60mm Brennweite, Blende F/3.2, ISO 200, 1/320s Belichtungszeit, Studio-Blitz, die Abschattung unten ist das Resultat der zu kurzen Belichtungszeit für die Blitzsynchronzeit von 1/160s.

Was Sie benötigen …

Sie benötigen ein helles Dauerlicht. Entweder eine sehr helle Studio-Tageslichtlampe oder bspw. eine LED Videoleuchte. Darüber hinaus ist eine großflächige Leuchte von oben für einen gleichmäßigere Ausleuchtung sinnvoll. Hier war es das Einstelllicht eines Studioblitzes mit Softbox.

Außerdem brauchen Sie zum Auslösen der Kamera einen Fern- oder Kabelauslöser, mit dem Sie die Kamera möglichst auch im Serienbildmodus auslösen können und ein Stativ, auf dem Sie die Kamera fixieren.

Wenn Sie wie im Beispiel einen Hintergrund haben möchten, der in der Dunkelheit verschwindet, dann brauchen sie einen dunklen möglichst reflexionsarmen Hintergrund, den Sie so platzieren, dass er nicht von Ihren Lichtquellen angestrahlt wird. Im Beispiel war dies eine schwarze Fleece-Decke

Schritt 1: Die Vorbereitungen

Polieren Sie die Tasse, so dass sie streifenfrei und ohne Fuseln ist. Kochen Sie parallel dazu den Tee. Dabei sollten Sie Teebeuteln den Vorzug geben, denn bei losem Tee befinden sich oft kleine Partikel im Teeglas, die nicht mit einem Teeei oder Teesieb ausgefiltert werden und den Tee trüb erscheinen lassen. Stellen Sie alles bereit, was Sie benötigen. Platzieren Sie die gewünschte Dekoration im Umfeld der noch leeren Tasse, so dass Sie einen Aufbau haben, der Ihren Vorstellungen entspricht. Und wenn Sie neben den Fotos mit dem spritzenden Tee auch andere Varianten machen möchten, sollten Sie die zuerst machen, bevor Ihre Dekoration zig mal gesäubert werden muss.

Tipp

Bedenken Sie, dass beim Hineinwerfen von Zucker in den Tee, die Spritzer natürlich auch das Umfeld treffen. Bei der Wahl der Dekoration, sollten Sie daher Materialen verwenden, auf denen nicht jeder Spritzer sofort sichtbar ist, ansonsten müssten Sie die Dekoration nach jedem Versuch austauschen.

Schritt 2: Licht einstellen

Nun sollten Sie die Beleuchtung einstellen. Im Beispiel hat eine LED-Videoleuchte links gestanden und das Set angestrahlt. Von links vorne hat das Einstelllicht eines Studioblitzes das Set weich ausgeleuchtet. Steht das Licht, müssen Sie noch die Kamera passend einstellen. Für eine kurze Verschlusszeit macht es in der Regel Sinn den ISO-Wert auf 200 bis 320 zu setzen, bei den meisten Vollformatkameras ist auch ISO 400 noch ein brauchbarer Wert.

Im Programm „S“ Blendenautomatik bzw. Zeitvorwahl, können Sie nun die gewünschte Belichtungszeit einstellen, länger als 1/320s. sollte die in der Regel nicht sein, denn dann würden Tropfen und Spritzer Bewegungsunschärfe aufweisen.

Tipp

Wenn Sie einen Polfilter auf dem Objektiv haben, nehmen Sie ihn ab, denn der schluckt auch noch eine Menge Licht. Reicht das noch nicht, um die kurzen Verschlusszeiten zu erreichen, wählen Sie unter Umständen ein anderes Objektiv. Je kleiner die Brennweite und je näher Sie am Motiv sind, desto besser können Sie das vorhandene Licht nutzen. Auch ein lichtstärkeres Objektiv kann eine Menge bringen. Wenn Sie statt Blende F/5.6 Blende F/4.0 oder F/3.2 nutzen können, verkürzt das die Belichtungszeit erheblich und bei kleineren Brennweiten, bleibt dennoch ausreichend Schärfentiefe. Sollte das immer noch nicht ausreichen, können Sie durchaus eine Unterbelichtung um bis zu 0,7 Blendenstufen akzeptieren und die Bilder später am PC etwas aufhellen.

Machen Sie mit den gewählten Einstellungen eine Probeaufnahme, um gegebenenfalls noch Korrekturen vornehmen zu können.

Abbildung 3: Um die Einstellungen für das Licht zu testen, ist noch nicht die spätere Perspektive und der Bildausschnitt relevant.

Füllen Sie den Tee ein und zwar bis relativ weit oben in der Tasse. Ist der Flüssigkeitsspiegel zu niedrig sind die Spritzer unscharf, weil Sie nicht korrekt fokussieren können.

Tipp

Falls Sie möchten, dass auf dem Bild der Dampf vom heißen Tee sichtbar ist, und Sie dies auf „natürliche“ Art und Weise realisieren möchten, sorgen Sie dafür, dass der Tee kocht, wenn Sie ihn einfüllen. Zudem sollte dann auch die Raumtemperatur sehr niedrig sein. Besonders gut sichtbar ist der Dampf dann jedoch nur, bei einem dunklen Hintergrund und einem Streiflicht von seitlich hinten, dass auch den Dampf umfasst. Sie haben dann in jeden Fall nur wenige Sekunden nach eingießen des Tees, in denen sich genug Dampf entwickelt.

Stellen Sie nun die Kamera auf ein Stativ und schließen Sie den Fernauslöser an. Richten Sie die Kamera so aus, dass Sie auf den Rand des Glases in etwa in der Mitte fokussieren können. Fokussieren Sie und stellen Sie dann am Objektiv oder der Kamera den manuellen Fokus ein, damit die Kamera nicht immer neu fokussieren muss und schneller auslösen kann.

Abbildung 4: Ungefähr auf diesen Punkt sollten Sie scharf stellen.

Hinweis

Für das Beispiel wurde die Kamera leicht von oben auf das Motiv gerichtet. Das hat den Vorteil, dass auch Wellen auf der Oberfläche vom Tee sichtbar werden. Der Nachteil ist allerdings, dass die Sie genug Schärfentiefe brauchen, damit lang gezogene Spritzer zumindest in weiten Teilen scharf sind. Wenn Sie frontal von vorne fotografieren, benötigen Sie weniger Schärfentiefe und können daher die Blende noch weiter öffnen, Bildet sich bei Auftreffen des Zuckers auf die Oberfläche aber eine schöne Krone oder etwas Vergleichbares, das nicht sehr weit über den Rand des Glases ragt, sehen Sie es später auf dem Bild kaum. Falls Sie dennoch von frontal von vorne fotografieren möchten, sorgen Sie für ausreichend Platz über dem Glas, denn sonst werden Spritzer unter Umständen am Bildrand abgeschnitten.

Nun müssen Sie sich mit dem Zucker, oder was auch immer Sie in den Tee werfen möchten, nur noch so postieren, dass Sie es möglichst mittig in die Tasse oder das Glas werfen können. Gleichzeitig drücken Sie den Auslöser und machen im optimalen Fall Serienaufnahmen, während Sie den Zucker mehrmals nacheinander in die Tasse fallen lassen. Halten Sie den Auslöser gedrückt macht die Kamera in regelmäßigen Abständen Fotos, so dass sie sich dem Takt anpassen können und so den optimalen Zeitpunkt zum Fallenlassen finden können.

Tipp

Wenn Sie nicht nur die Spritzer im Teeglas, die beim Auftreffen entstehen, scharf haben möchten, sondern auch das, was Sie in den Tee fallen lassen, brauchen Sie noch kürzere Verschlusszeiten, denn das was nach unten fällt ist in der Regel schneller als das, was von unten nach oben spritzt. Hierfür sind abhängig vom Gewicht dessen, was Sie in den Tee fallen lassen, Belichtungszeiten von 1/500s. und kürzer erforderlich.

Abbildung 5: Das mögliche Ergebnism, Nikon D610, 60mm Brennweite, Blende F/3.2, ISO 400, 1/320s Belichtungszeit, kein Blitz.

Zusammenfassung: Maßnahmen zur Reduzierung der Belichtungszeit

Um die Belichtungszeit zu reduzieren sind folgende Maßnahmen sinnvoll, die Reihenfolge, in der Sie sie nutzen sollten, ist allerdings von Ihrem Kamera-Modell abhängig. Je kleiner der Sensor, desto weniger sinnvoll ist in aller Regel die Erhöhung des ISO-Wertes.

  • Helleres Licht, Lichtquellen näher ans Motiv
  • Reflektoren nutzen, um vorhandenes Licht besser zu nutzen
  • Blende weiter öffnen, niedrigerer Blendenwert (beim Belichtungsprogramm „S“ wählt die Kamera die Blende).
  • Vorhandene Filter, insbesondere Polfilter abschrauben
  • Verzichten auf die Streulichtblende, sofern diese für die Lichtsituation nicht notwendig ist.
  • Lichtstärkeres Objektiv nutzen
  • Kleinere Brennweite und mehr Nähe zum Motiv
  • Höherer ISO-Wert

Der neue Bilder-Shop ist online

Mein neuer Bilder-Shop ist online. Ein Projekt, dass ich schon lange und mit Abständen immer wieder im Kopf hatte. Nun endlich verwirklicht!

https://www.fotos-vom-niederrhein.de/index.php?/Bilder

Ein Fotoportal mit Bildern vom Niederrhein, wo zukünftig hoffentliche Viele schöne Bilder ihrer Heimatorte finden. Die Bilder gibt es zum Download oder auch als Puzzle, auf Tasse, als Leinwanddruck oder Alu-Dibond.
Produkte und Bilder werden auf Lauf der Zeit noch ergänzt, wer etwas bestimmtes möchte, kann sich aber auch gerne melden.

Außerdem dient die Seite zukünftig dazu, Fotoshooting-Kunden die Bestellung von Fotoprodukten, Abzügen etc. zu ermöglichen. Dazu bekommen dann alle Kunden individuelle Zugangsdaten, so dass die Kundenfotos nicht öffentlich sichtbar sind.

Ich würde mich über regen Besuch freuen, vielleicht gefällt ja das ein- oder andere Bild.

Hier ein paar Beispiele der aktuell verfügbaren Bilder.

Und aktuell gibt es Kalender von Kerken und Wachtendonk:

Kalender 2021 von Kerken
Kalender 2021 von Wachtendonk

Was bedeutet „Website nicht sicher“ in der Adresszeile des Webbrowser eigentlich …

Im Zeitalter von Phishing-Mails und Datenschutz sind viele Internet-Nutzer sensibilisiert, wenn es um das Thema Sicherheit geht. Vielfach fehlen aber leider wichtige Informationen, um die aktuelle „Gefahrenlage“ wirklich korrekt zu beurteilen.

Eine der häufigsten Fragen der letzten Zeit, die ich gestellt bekommen habe: Darf man eine Website besuchen, für die der Browser in der Adresszeile anzeigt, dass sie nicht sicher ist?

So zeigt Chrome eine Seite an, die nicht über die das https-Protokoll abgerufen wird.
Bei Firefox sieht das Ganze so aus

Die Antwort lautet ganz eindeutig „Jein“.
Man sollte hier sehr genau unterscheiden, um was für eine Seite es sich handelt. Auch wenn diese Meldung des Browsers, erst einmal den Anschein erweckt, dass die Website selbst nicht „vertrauenswürdig“ ist, stimmt dies so nicht. Der Browser beurteilt nur die Art der Kommunikation zwischen Browser (dem Programm mit dem der Nutzer die Website von seinem lokalen Rechner/Smartphone aufruft) und Server (der Rechner, auf dem die Website gespeichert ist).

Diese Meldung sagt aus, dass die Daten, die zwischen Webserver und Browser ausgetauscht werden, nicht verschlüsselt übertragen werden. Eine Verschlüsselung dient dazu, dass sich ein Dritter, der sich in die Datenübertragung „einklinkt“ die Daten nicht lesen kann. Dazu ist ein sogenanntes SSL-Zertifikat erforderlich.

Und um zu beurteilen, ob das bedenklich ist, muss man eben unterscheiden, welche Art von Daten überhaupt zwischen Server und Browser übertragen werden und das hängt ganz erheblich von der Art der Website ab.

HINWEIS

Etwas anderes ist, wenn ein Virenschutzprogramm Ihnen beim Aufrufen der Website meldet, dass der Zugriff auf die Seite blockiert wurde, weil sie nicht vertrauenswürdig ist. Solche Meldungen kommen daher, weil der Virenscanner im Inhalt der Seite Code entdeckt hat, den er für gefährlich hält, oder die Domain (Adresse der Seite) steht in einem Online-Verzeichnis mit „gefährlichen“ Websites. Auch dabei kommt es natürlich zu Fehleinschätzungen, aber in aller Regel, sollten Sie solche Seiten wirklich nicht aufrufen und bei einer solchen Meldung sofort das Browserfenster schließen.

Einfache statische Webseiten, ohne Suchfeld und Kontaktformular

Auch heute gibt es zum Glück immer noch ganz einfache Websites, die einfach nur Text, Bilder und Videos anzeigen und keine dynamischen Inhalte haben. Dynamische Inhalte sind solche, die von einem Skript auf dem Webserver erzeugt, bspw. aus einer Datenbank im Hintergrund abgerufen werden. Solche einfachen statischen Websites bestehen aus einfachem HTML-Code mit Bildern und anderen Mediendateien und machen nichts weiter, als die Inhalte anzuzeigen, die fest über den HTML-Code definiert sind.

Beim Aufruf sendet der Browser seine IP-Adresse und die Adresse der anzuzeigenden Seite an den Server. Dieser schickt daraufhin die angeforderte Seite an die entsprechende IP-Adresse. Sollte ein Hacker sich in die Kommunikation einklinken kann er maximal die ohnehin öffentlichen Inhalte der Website abrufen bzw. die IP-Adresse des Browsers, der die Anfrage an den Server schickt.
Wenn es keine Eingabefelder gibt, über die der Nutzer eigene Daten eingeben kann, dann gibt es auch keine relevanten besonders schützenswerte Daten, die abgefangen werden könnten. Aus diesem Grund ist es auch völlig irrelevant, ob die Kommunikation mit dem Server verschlüsselt erfolgt oder nicht.

HINWEIS

Sehen Sie in der Adresszeile also Adressen, die mit „.html“ oder „.htm“ enden, handelt es sich um einfache statische Seiten. Sofern da keine Formulare, bspw. Kontaktformulare eingebunden sind, oder Inline-Frames, die wiederum Inhalte aus anderen Websites unter Umständen auch dynamische Inhalt anzeigen, die dann vielleicht doch serverseitig verarbeitet werden, gilt dabei, dass eine unverschlüsselte und vom Browser als „unsichere“ Kommunikation mit dem Server bezeichnet wird, absolut unproblematisch ist.

Blogs und dynamischen Websites

Die meisten Websites sind heute dynamische Websites, wie Blogs, wie bspw. auch dieses Seite. Sie werden vom Webserver erzeugt, unter Zuhilfenahme einer Datenbank und serverseitig ausgeführtem Code. Normalerweise übermittelt aber auch hier Ihr Browser nur die URL die abgerufen werden soll und die IP-Adresse des Browsers.

Oftmals haben Sie hier aber die Möglichkeit über Kontaktformulare oder auch nur ein Suchfeld, Daten einzugeben und an den Server zu schicken. Diese Daten könnten, wenn sie unverschlüsselt, also ohne https-Protokoll übermittelt werden, von Dritten abgefangen werden.

Zudem enthalten solche Seiten aber oftmals auch Code der für die Website-Analyse und die Analyse des Nutzerverhaltens sorgt. Informationen dazu sollten Sie im Normalfall in der Datenschutzerklärung der Website finden. Dieser Code könnte Daten an den Server übermitteln, ohne dass Sie diese eingeben müssen. Wichtige personenbezogene Daten, wie bspw. Ihr Geburtsdatum, eine Handy-Nummer oder gar Kreditkartendaten können so aber nicht übermittelt werden, denn über diese Informationen von Ihnen verfügt die Website nicht.

HINWEIS

Wenn Sie auf solchen Seiten, jedoch betreffende Daten in ein Kontaktformular oder eingeben und an den Server senden, verfügt dieser natürlich über solche Daten. Das sollten Sie nur dann tun, wenn die Seite über eine SSL-Verschlüsselung verfügt, also der Browser, diese Seite als „sicher“ kennzeichnet. Sie erkennen solche Seiten daran, dass der Browser ein schwarzes Schloss anzeigt und Sie eine entsprechende Info erhalten, wenn Sie mit der Maus auf das Symbol zeigen.

Sichere, verschlüsselte Seiten werden mit „https://“ vor der Adresse ausgewiesen und Sie erhalten eine Info über den Aussteller des Zertifikats, wenn Sie mit der Maus auf das Schloss zeigen.

Fazit

Solange Sie keine persönlichen Daten in irgendwelche Eingabefelder auf der Seite eingeben, sind auch solche Seiten unproblematisch, selbst wenn die Datenübertragung unverschlüsselt erfolgt.

Online-Banking-Seiten, Websites die hochprivate Daten sammeln und verarbeiten

Sehr kritisch sind alle jene Seiten, die hochprivate Daten von Ihnen sammeln und an den Server senden. Sei es beim Online-Banking oder auch, wenn Sie bspw. in Online-Shops Kreditkartendaten oder Ihre Bankverbindung eingeben oder aber, wenn Sie online bei Ihrer Versicherung einen Schaden melden.

Verfügen diese Seiten NICHT über ein SSL-Zertifikat und übertragen die Daten verschlüsselt, sollten Sie dort keine Daten eingeben! Achten Sie hier unbedingt auf eine verschlüsselte, sichere Übertragung und sehen Sie sich auch die Informationen zum Zertifikat an. Solche Websites kommen nicht mit einem einfachen SSL-Zertifikat aus. Das Zertifikat sollte nicht nur für eine verschlüsselte Übertragung sorgen, sondern auch den Inhaber der Seite ausweisen und verifizieren. Dazu klicken Sie einfach auf das Schloss-Symbol und bekommen dann Informationen zum Zertifikatsinhaber. Dieser sollte mit dem Betreiber der Seite übereinstimmen, den Sie im Impressum finden.

Das Zertifikat einer Seite die besonders sensible Daten verarbeitet sollte auch ausweisen, für wen das Zertifikat ausgestellt wurde.

HINWEIS

Zum Glück ist es heute so, dass die meisten modernen Webbrowser, Seiten, die besonders sensible Daten anfordern und keine Verschlüsselung besitzen, ohnehin blockieren. Dennoch sollten Sie selbst auch noch mal einen Blick in die Adresszeile des Browsers werfen, bevor Sie wichtige Daten eingeben.

Websites mit fehlerhaftem Zertifikat/unvollständiger Verschlüsselung

Es gibt Websites, die zwar generell verschlüsselt sind, aber wo es so genannte unsichere Elemente gibt. Diese Seiten werden vom Browser ebenfalls besonders gekennzeichnet. In Firefox ist das ein Schloss mit gelbem Ausrufezeichen.

Websites die unverschlüsselte Inhalte haben, grundsätzlich aber mit SSL-Zertifikat ausgeführt werden, werden in Firefox mit gelbem Ausrufezeichen auf dem Schloss-Symbol gekennzeichnet.

Für solche Seiten gilt im Prinzip das Gleiche, wie für Seiten, die garnicht verschlüsselt werden, da sie so ohne Weiteres nicht erkennen können, welche Teile unverschlüsselt übertragen werden. Sind das Kontaktformulare etc. ist dies genauso gefährlich als wenn die Seite gar nicht verschlüsselt ist. Auch hier gilt aber, solange Sie keine Daten eingeben und senden, kann nichts passieren.

FAZIT

Wer auf seine Daten achtet, tut gut daran, auf unverschlüsselten Websites keine persönlichen Daten einzugeben und abzuschicken. Wer das aber ohnehin nicht tut, kann problemlos auch unverschlüsselte Websites aufrufen und nutzen.

Interessantes Gerichtsurteil zu mangelhaften Datenschutzerklärungen

Aktuell gibt es ein Urteil (LG Würzburg, Beschluss v. 13.9.2018, Az. 11 O 1741/18) gegen eine Rechtsanwältin, das zwei Anforderungen hinsichtlich Websites und Datenschutz klarstellt und damit unabhängig von anderen Fragen für alle Website-Betreiber interessant ist.

Wer ist betroffen?

Im Prinzip Jeder, der eine Website betreibt, die nicht ausschließlich von einem eng begrenzten Personenkreis genutzt werden kann. Das würde ausschließlich solche Seiten betreffen, die durch Zugangsbarrieren vor der Nutzung Fremder geschützt sind.
Das heißt auch wer einen privaten Blog betreibt oder eine Vereinswebsite sollte aufmerksam seine Website noch einmal überprüfen.

Um was ging es?

Der Beschluss untersagt der Rechtsanwältin den Betrieb einer Website mit unvollständiger Datenschutzerklärung und ohne Verschlüsselung. Die Website enthielt wohl eine Datenschutzerklärung, diese berücksichtigte aber nicht die Anforderungen gem. DSGVO. Folglich fehlten bestimmte Angaben, die Information zu den Betroffenenrechten sowie die Nutzung , Weitergabe und Erhebung von Daten über Analysetools.

Zudem hat das Gericht bemängelt, dass Daten über das Kontaktformular unverschlüsselt übertragen wurden.

Unverschlüsselte Übertragung über ein Kontaktformular

Verfügt eine Website über ein Kontaktformular, mit dem Interessenten, Kunden, Besucher oder andere natürliche Personen Kontakt zum Websitebetreiber aufnehmen können, werden damit fast immer personenbezogene Daten erfasst, denn ohne E-Mail- Adresse oder Telefonnummer könnte der Websitebetreiber die Anfrage nicht beantworten. Eine unverschlüsselte Übertragung der Daten zwischen dem Browser des Nutzers und dem Server, kann dazu führen, dass Dritte die Daten abfangen und somit in den Besitz der personenbezogenen Daten kommen. Dies hat der „Verantwortliche“ zu verhindern, sofern der Betroffene dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

Fraglich ist hier, kann der Betroffene durch einfaches Absenden und Zustimmen zur Datenschutzerklärung überhaupt zustimmen, das seine Daten möglicherweise entwendet werden?

Ich bin der Meinung, eine solche Zustimmung kann der Betreiber der Website nicht einholen, denn er müsste den Betroffenen darüber informieren, an wen und in welcher Weise und für welche Zwecke die Daten erhoben und weitergegebenen und vom Empfänger genutzt werden. Wenn der Empfänger aber nur ein „möglicher“ Datendieb ist, kann der Betreiber der Website dies gar nicht. Er hat diese Informationen einfach nicht.

Hinzu kommt, dass eine Einwilligung freiwillig erfolgen muss und diese Freiwilligkeit muss man auf jeden Fall bezweifeln, wenn das Kontaktformular die einzige Möglichkeit ist, wie der Betroffene Kontakt mit dem Websitebetreiber aufnehmen kann. Hinsichtlich der Impressumspflicht gibt es zwar schon Urteile, die zumindest dafür sprechen dass eine Beschränkung auf ein Kontaktformular nicht in jedem Fall ausreichend ist. Aber es gibt ja auch von der DSGVO betroffene Websites, die keiner Impressumspflicht unterliegen. Gibt es für den Besucher nur die Möglichkeit das Kontaktformular zu nutzen, ist die Freiwilligkeit einer Einwilligung sicher nicht gegeben schon gar nicht, wenn für die Website ein Impressum Pflicht ist. In diesem Fall zwingen Sie den Nutzer nämlich, Ihnen Daten auf einem unsicheren Weg zu übermitteln, um bspw. seine Rechte gem. DSGVO geltend zu machen oder seine Rechte die sich aus der Impressumspflicht ergeben.

Hinweis

Wenn Sie ein Kontaktformular nutzen und diese Daten nicht verschlüsseln, sollten Sie den Nutzer deutlich sichtbar (nicht nur in einer verlinkten Datenschutzerklärung) auf diesen Umstand und die möglichen Folgen aufmerksam machen und ihm in diesem Hinweis eine alternative Möglichkeit der Kontaktaufnahme anbieten, die für ihn nicht mehr Umstände macht als das Kontaktformular.
Ob das rechtssicher ist, muss die Zukunft zeigen, aber zumindest können Sie dann davon ausgehen, dass jeder die Wahl hatte, eine sichere Alternative zu nutzen. Dann besteht zumindest die wage Möglichkeit, dass ein Absenden des Formulars unter Kenntnis der Umstände als Einwilligung gewertet werden kann. Sie müssen diese Kenntnis allerdings dokumentieren, also bspw. mit Kontrollkästchen bestätigen lassen.

Auf der sicheren Seite

Sicher sind Sie, wenn Sie den Grundsatz befolgen: Kontaktformular erfordert eine Verschlüsselung mit einem SSL-Zertifikat (Abruf der Seite mit https://). Sie sollten also, wenn Sie kein SSL-Zertifikat nutzen möchten oder können, auf ein Kontaktformular verzichten.

Fehlerhafte Datenschutzerklärung

Die zweite Information, die sich aus diesem Urteil entnehmen lässt, sind die Anforderungen an die Datenschutzerklärung. Alte Datenschutzerklärungen erfüllen die Anforderungen in der Regel nicht, denn Sie enthalten oft keine Informationen zu den Betroffenenrechten.
Sie sollten daher unbedingt noch einmal die Datenschutzerklärungen auf Ihren Websites dahingehend prüfen, ob dort folgende Informationen vorhanden sind:

  • Wer ist der „Verantwortliche“?
  • Welche Kategorien von personenbezogenen Daten werden erhoben und verarbeitet (Bspw. E-Mail-Adressen, Anschriften, Kontaktdaten)?
  • Zu welchem Zweck werden diese Daten verarbeitet?
  • An wen werden welche Daten weitergegeben (Google, Facebook etc. ) und zu welchem Zweck?
  • Welche Recht hat der Betroffene? Widerspruch, Löschung, Auskunft, Berichtigung, Beschwerde …

Sollten Sie feststellen, dass irgendwelche Bereiche in Ihrer Datenschutzerklärung nicht abgedeckt werden, sollten Sie diese unbedingt erneuern, ergänzen oder von einem Fachmann prüfen lassen.

Fazit

Sicherlich ist wegen des Urteils keine Panik angebracht, aber es ist ein guter Anlass, die eigene Website noch einmal zu überprüfen.

Hinweis

Die vorstehenden Erläuterungen sind nur allgemeine Hinweise und Erläuterungen und ersetzen nicht eine fachkundige Beratung im Einzelfall. Sie geben meinen Wissenstand und die mir vorliegenden Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider.

Datenschutz und DSGVO in der Praxis: So bitte nicht!

In der letzten Woche hat mich der Datenschutz ganz persönlich betroffen. Das ist Anlass für mich, diese Erfahrungen öffentlich zu machen, um vielleicht doch das ein- oder andere Unternehmen zum Nachdenken oder Umdenken zu bewegen.

Der Fall

Mein Vater bekommt seit Jahren regelmäßig Werbung von einem Reiseunternehmen, mit dessen Namen er nichts anfangen konnte. Er wollte gerne, dass die damit aufhöhren. Wir haben dem Unternehmen dann eine nette E-Mail geschrieben und um Auskunft gem. DSGVO darüber gebeten:

  • welche Daten gespeichert sind,
  • woher sie stammen,
  • zu welchen Zwecken sie erhoben wurden,
  • ob und an wen sie weitergegeben wurden,
  • wie lange sie gespeichert werden.

Desweiteren haben wir der Nutzung der Daten für die Zukunft widersprochen.

Es kam dann auch prompt eine Mail mit dem folgenden Inhalt:


Positiv ist natürlich, dass überhaupt eine Antwort kam. Aber das war es dann auch schon mit dem positiven Eindruck. Es wurde keine der gewünschten Auskünfte erteilt und die Behauptung, die Adresse sei aus der Kundendatei gelöscht worden, kann so nicht stimmen, wie nachfolgende Telefonate gezeigt haben.

So ging es weiter

Wir haben auf diese Mail geantwortet, ob das jetzt die geforderte Auskunft sei? Darauf hin kam es zu einem Anruf bei meinem Vater, in dessen Verlauf sich der Geschäftsführer des Unternehmens dahingehend geäußert hat, dass man nicht wisse, wieso mein Vater immer wieder Post mit Angeboten für „Stammkunden“ bekäme. Man könnte das aber auch nicht mehr nachvollziehen, denn die Daten seien ja gelöscht.

Per E-Mail wurde dann das im Telefonat besprochene wie folgt zusammengefasst:

wie soeben telefonisch besprochen, haben wir alle Ihre Daten bei uns im System bereits gelöscht. Sie erhalten von uns keine Post mehr.

Auf unsere Rückfrage wie sie dann an die Telefonnummer gekommen seien, da der Datensatz ja angeblich gelöscht sei und dass es überhaupt nicht angeht, erst die Daten zu löschen und dann zu argumentieren man könne das Auskunftsersuchen nicht beantworten weil die Daten gelöscht seien, bekam ich dann einen Anruf. Die Telefonnummer stammte wohl aus meiner E-Mail-Signatur.

Im Verlauf des Gesprächs ergaben sich dann folgende Informationen:

  • Mein Vater stand in der Kundendatei, weil er wohl mal mit einer Tochterfirma von denen eine Reise gebucht hatte, die aber namentlich nicht als solche zu erkennen war.
  • Die Telefonnummer von meinem Vater hatten die von Google.
  • Es kommt noch einmal Post, weil die schon in der Verteilung ist.

Datenschutzrechtliche Bewertung

Wo liegen jetzt aber die Probleme? Ganz augenscheinlich hat das Unternehmen ja getan, was der „Betroffene“ gewünscht hat, nämlich den Versand von Werbung gestoppt.

Auskunftsanspruch des Betroffenen

Artikel 15 DSGVO, Abs. 1 gesteht dem Betroffenen (das ist der, dessen personenbezogenen Daten gespeichert wurden) eine umfangreiches Auskunftsrecht zu. Dieses besteht unabhängig davon, ob die Daten direkt beim Betroffenen (bspw. Kundendaten) oder von Dritten erhoben wurden und ob und welchen Rechtfertigungsgrund es für die Erhebung und Verarbeitung der Daten gibt.

Damit diese Auskünfte erteilt werden können, hat der Verantwortliche, in diesem Fall das Unternehmen, Daten in einer Form vorzuhalten, die diese Auskunft ermöglichen. Das schließt eigentlich aus, dass Daten erst gelöscht werden und dann wird dem Betroffenen erzählt, man könnte die gewünschten Auskünfte nicht erteilen.

Tipp:
Der richtige Weg wäre hier gewesen erst die Auskünfte zu erteilen und dann die Daten zu löschen. Ob die Daten in diesem Fall tatsächlich gelöscht wurden, ist noch eine andere Frage.

Erfassen und verwalten von personenbezogenen Daten gegen den ausdrücklichen Willen des Betroffenen

Der Betroffene hat in diesem Fall ausdrücklich der Erfassung, Verwendung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten für die Zukunft widersprochen. Dennoch geht der Verantwortliche nach eigener Aussage hin und bemüht das Internet um nach der Telefonnummer des Betroffenen zu suchen, speichert diese durch Wählen der Nummer in seiner Telefonanlage und ruft denjenigen, der sich schon von der Briefpost belästigt fühlt an. Merkt hier jemand was? Durch den Anruf und die Recherche im Internet werden wieder neue Daten erfasst und das gegen den ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen.

Die Telefonnummer konnte überdies auch nur unter Zuhilfenahme der Anschrift korrekt ermittelt werden, woher stammt die, wenn doch der Datensatz schon gelöscht war? Ja, ganz einfach. Nach eigener Aussage des Unternehmens aus unserer Mail mit dem Auskunftsersuchen. Aber auch die enthält natürlich personenbezogene Daten und hätte, wenn man die Löschung verlangt ebenfalls gelöscht werden müssen.

Fehlerhafte Auskünfte

Desweiteren hat das Unternehmen fehlerhafte Auskünfte erteilt. Meinem Vater gegenüber wurde gesagt, man wisse nicht, warum er Werbung bekäme und könnte das auch nicht mehr nachvollziehen, weil die Daten ja schon gelöscht wären. Mir gegenüber hat der Geschäfstführer allerdings gesagt, mein Vater stünde in der Kundendatei, weil er eben mal vor Jahren eine Reise mit einer Tochtergesellschaft gemacht hätte. Folglich war die Aussage, dass eine Auskunft gem. DSGVO nicht mehr möglich sei, weil der Datensatz gelöscht sei, wohl falsch, denn diese Auskunft wäre eine Antwort auf die Frage gewesen, woher die Daten stammen und zu welchem Zweck sie erfasst wurden.
Also entweder war die Aussage falsch, dass der Datensatz gelöscht ist, wenn Stunden nach dieser Aussage dann doch noch ermittelt werden kann, woher die Daten stammen, oder man hätte auch nach Löschung der Daten die Auskunft noch erteilen können, was fraglich ist, denn irgendwo hätten dann nach der Löschung die Daten noch sein müssen. Eventuell im System der Tochterfirma?

Dann stellt sich aber die Frage, wenn direkter Zugriff auf diese Daten besteht, geht der Anspruch auf Löschung in jedem Fall so weit, dass auch diese Daten im Datenbestand der Tochterfirma gelöscht werden müssen.

Die Aussage, dass „alle Daten aus unserem System gelöscht“ wurden, umfasst natürlich nicht nur die Kundendatei, in der es in der ersten E-Mail ging, sondern natürlich auch die E-Mails und anderen Dateien, die Daten des Betroffenen beinhalten. Das scheint ja nicht geschehen zu sein, denn sonst hätte man die Mail mit der Adresse ja nicht gehabt. …

ACHTUNG
Wer solche Antworten an „Betroffene“ schreibt, sollte in der Fomulierung äußerst vorsichtig sein. „alle Daten gelöscht“ hieße eigentlich, dass auch in alten Backups die Daten nicht mehr vorhanden sein dürfen. Das heißt, sofern es technisch überhaupt möglich wäre, müssten aus allen Backups die Daten entfernt werden. Eine bessere und realistischere Formulierung wäre so etwas wie:

Wir haben wunschgemäß Ihre personenbezogenen Daten aus unseren Datenbanken und von unseren Systemen entfernt, sofern es uns technisch möglich ist bzw. keinen unverhältnismäßig großen Aufwand verursacht bzw. wir von einer Löschung gem. Artikel 17, Abs. 3 DSGVO absehen dürfen.

Ebenso fragwürdig ist natürlich die Aussage „Sie erhalten von uns keine Post mehr.“ Wenn gleichzeitig mir gegenüber die Ankündigung einer letzten Sendung erfolgt, die sich leider schon auf dem Postweg befindet.

Datenschutzdilemma für Verantwortliche

Hier zeigt sich auch ein großes Dilemma in dem sich Unternehmen mit Inkrafttreten der DSGVO befinden. Zum einen müssen Sie umfassende Dokumentationspflichten erfüllen, bspw. um Auskünfte an Betroffene erteilen zu können, anderseits haben Betroffene ein Recht auf Löschung ihrer Daten. Verlangt ein Betroffener die Löschung seiner Daten, umfasst das prinzipiell auch den E-Mail-Verkehr. Diese ist jedoch unter Umständen zur Dokumentation einer erfolgten Auskunft gem. DSGVO wichtig. Was kann der Verantwortlich jetzt tun?

Er hat gem. Artikel 17, Abs. 3 keine Verpflichtung zum Löschen von Daten, die “ zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. “ notwendig sind. Das heißt, es wäre möglich, die E-Mails mit den Auskünften durchaus zu archivieren. Da aber Daten nur für die Zwecke genutzt werden dürfen, für die sie erfasst sind, heißt das gleichzeitig, dass auch eine archivierte E-Mail für Zwecke der Rechtsverteidigung keinesfalls dazu genutzt werden darf, eine Telefonnummer zu ermitteln und damit alte Daten mit neuen Daten, aus anderer Quelle zu kombinieren, zumal wenn der Betroffene der Verarbeitung der Daten bereits widersprochen hat.

5. Tipps für den richtigen Umgang mit Auskunftsersuchen am Beispielfall

  1. Wenn Ihnen ein Auskunftsersuchen in Haus flattert, bewahren Sie die Ruhe! Sie haben eine Frist von 4 Wochen mindestens, zur Beantwortung. Sie sollten keinesfalls als Kurzschlusshandlung Daten löschen, oder das vorgeben und in der Eile falsche Auskünfte erteilen. Atmen Sie tief durch, noch ist alles OK.
  2. Durchsuchen Sie Ihre Systeme nach den vom Betroffenen übermittelten Daten wie Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und kopieren Sie die Daten, die Sie finden und die sich eindeutig zuordnen lassen, in ein leeres Dokument. Können Daten nicht eindeutig zugeordnet werden, lassen Sie diese weg. Sie dürfen keinesfalls fremde Daten an den Betroffenen übermitteln aber Sie können diesem mitteilen, dass es Daten im System gibt, die sich nicht eindeutig ihm zuordnen lassen. Stellen Sie die ermittelten Daten am besten in einer PDF-Datei zusammen und übermitteln Sie diese am besten verschlüsselt an den Betroffenen.
  3. Prüfen Sie getätigte Aussagen, bevor Sie sie machen, also versprechen Sie nicht, dass der Betroffene keine Post mehr erhält, wenn schon welche im Versand ist, die Sie nicht mehr stoppen können.
  4. Verlangt der Betroffene Löschung der Daten, prüfen Sie, ob es Gründe gibt, diese Löschung zu verweigern, wie bspw. steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten. Teilen Sie in diesem Fall dem Betroffenen mit, dass alle (oder bestimmte Teile) der Daten jetzt nicht gelöscht werden können, aber regulär nach Ablauf der Aufbewahrungspflichten gelöscht werden.
  5. Dokumentieren Sie die Auskunft, indem Sie die E-Mail mit Anlagen archivieren oder ausdrucken und vergessen Sie auch nicht in der Mail mit den Auskünften den Betroffenen über seine Rechte zu informieren, bspw. das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Hinweis: Die hier erfolgte Bewertung ist meine Meinung zur Auslegung der DSGVO und muss nicht zwingend auch von Gerichten und Datenschutzbehörde geteilt werden. Sie ist auch keine Beratung im Einzelfall. Es bleibt abzuwarten, welche Urteile in der nächsten Zeit zum Thema Auskunftsrechte besprochen werden.


Making-Of: Frisches Wasser

Frisches Wasser hat viel Symbolkraft und ist daher ein beliebtes Stock-Motiv. Gleichzeitig ist aber ein schwer zu fotografierendes Motiv, denn Wasser ist durchsichtig. Sie müssen beim Fotografieren also zwei Probleme lösen:

  1. das Wasser muss sichtbar werden
  2. der Eindruck von Frische und Kühle muss entstehen

Wasser sichtbar machen

Wenn Wasser auf Bildern sichtbar sein soll, müssen Sie dafür sorgen, dass das Licht gebrochen wird und diese „Kanten“ dann auf dem Bild sichtbar sind. Das heißt, Sie brauchen hartes Licht und Bewegung im Wasser. Sprudelndes Wasser oder Wasser in das Sie etwas hineinwerfen, wie bspw. eine Zitrone sind Möglichkeiten. Sobald das Wasser sich bewegt und entstehen Wirbel und Blasen an deren Rändern das Licht reflektiert wird. Licht und Schatten sorgen dafür, dass Wasser als solches sichtbar wird.

Tipp: Das setzt aber auch voraus, dass Sie hartes Licht nutzen, denn bei weichem Licht, werden die Kanten der Wirbel und Blasen nicht hervortreten.

Kühle und Frische darstellen

Frische und kälte assoziieren wir im Allgemeinen mit der Farbe Blau. Im optimalen Fall, sollte das Wasser also einen Blaustich haben. Das können Sie auf zweierlei Weise erreichen.

  1. Sie füllen das Wasser in einen bläulichen Becher oder ein leicht blau gefärbtes Glas
  2. Sie nutzen Licht, das Sie blau einfärben.

Die erste Möglichkeit sollten Sie nur als Notlösung sehen. Wenn Sie Karaffe und Glas fotografieren möchten, müssten Sie beides im gleichen Farbton haben. Zudem ist dann nicht nur das Wasser bläulich gefärbt sondern das ganze Glas. Das fällt natürlich auf, auch wenn aufgrund der Farbgebung der erste Eindruck erst mal „frische“ signalisiert.

Die zweite Möglichkeit ist optimal. Sie müssen dazu lediglich ein Spotlicht mit einem blauen Farbfilter versehen und können dann beliebige Gläser, Karaffen etc. nutzen und werden sehen, dass sich vor allem die Lichtreflexe an den Wirbeln und Blasen im Wasser blau färben. Das führt zu einem optimalen Ergebnis.

Das brauchen Sie um das Bild nachzustellen

Wenn Sie das Bild nachmachen möchten, brauchen Sie folgende Dinge:

  • Ein schönes Glas,
  • eine passende Karaffe,
  • eine Flasche (hier war es tatsächlich eine bläuliche Kunststoffflasche)
  • Wasser mit Kohlensäure

Als Fotoausrüstung kam hier Folgendes zum Einsatz:

  • eine digitale SLR (in meinem Fall Nikon D300)
  • ein Objektiv mit Polfilter, um die Spiegelung zu verstärken
  • ein weißer Hintergrund
  • eine Glasplatte für die Spiegelung (3)
  • zwei Studioblitze, einer mit Spotvorsatz (1) und Farbfilter (blau) und einer mit Standard-Vorsatz (2) zum Ausleuchten des Hintergrundes.
  • ein Fernauslöser für die Kamera
  • ein Stativ
  • zwei schwarze Pappstreifen

Schritt 1: Karaffe und Glas platzieren

Als erstes sollten Sie die Karaffe und das Glas auf dem sauberen Untergrund mit der Glasplatte (3) und mit genügend Abstand zum Hintergrund platzieren. Der Abstand zum Hintergrund sollte ausreichend groß sein, dass Sie den Blitz (2) so hinstellen können, dass er den Hintergrund ausleuchtet, ohne dass das Motiv von hinten zu stark angestrahlt wird. 40 bis 50 cm sollten es schon sein.

Tipp: Achten Sie unbedingt auf penible Sauberkeit des Glases und der Karaffe. Man sieht dort jeden Fingerabdruck. Daher heißt es reinigen, polieren und nochmal polieren und später nur noch mit Handschuhen anfassen.

Stellen Sie zuerst Glas und Karaffe auf den Untergrund.

Schritt 2: Licht einstellen

Nun stellen Sie die Lampe mit dem Spotvorsatz (1) so hin, dass die Karaffe und das Glas mit einem schönen Lichtkegel gut von oben links ausgeleuchtet werden. An den weißen Hintergrund lehnen Sie nun die Pappstreifen vertikal an. Wo Sie sie genau platzieren müssen, sollten Sie probieren. Sie dienen dazu die Kanten des Glases abzudunkeln, indem das schwarz der Streifen (4) in die Kanten gespiegelt wird. So hebt sich die Kontur des Glases deutlicher vom Hintergrund ab.

Das heißt aber auch. Sie müssen Sie weit genug auseinanderlegen, dass sie nicht im Hintergrund vom Glas zu sehen sind, aber nah genug, dass sie den gewünschten Effekt haben. Probieren ist hier die einzige Möglichkeit. Machen Sie ruhig ein paar Probeaufnahmen, bis Sie die optimale Lage der Streifen gefunden haben.

Bei den Probeaufnahmen können Sie auch gleich die korrekte Lichtführung prüfen und den Polfilter so einstellen, dass Sie eine schöne Spiegelung des Glases und der Karaffe erhalten.

So sah der komplette Aufbau aus.

Schritt 3: Kamera ausrichten und einstellen

Nun stellen Sie die Kamera auf dem Stativ (5) so ein, dass Sie die kürzeste Verschlusszeit nutzen, die die Kamera bietet. Je kürzer die Verschlusszeit, desto klarer und schärfer werden die Lufteinschlüsse und Wirbel im Wasser sein.

Tipp: Wenn Ihre Kamera zusammen mit Blitzen nicht so ganz kurze Verschlusszeiten im manuellen Belichtungsprogramm schafft, können Sie auch den Raum möglichst abdunkeln und eine längere Verschlusszeit wählen. Dann wird das Bild zwar länger belichtet, mangels Licht „zählt“ aber nur die Zeit, die die Blitze zum Abbrennen benötigen und das ist in der Regel deutlich kürzer als kurze Verschlusszeiten von 1/320s. Bei kompletter Dunkelheit wird es Ihnen aber schwerfallen, zum Eingießen des Wassers das Glas zu treffen.

Schließen Sie den Kabelauslöser an und testen Sie seine Funktion mit einer Probeaufnahme. Sie haben beim Eingießen nämlich maximal Zeit für zwei Bilder, während Sie eingießen, denn sonst ist das Glas voll, denn die Blitze müssen ja zwischendrin geladen werden. Sie müssten also das Glas wieder leer machen, säubern etc. und neu machen. Daher besser erst den Fernauslöser testen.

Schritt 4: Höhe und Position der Flasche austesten

Wenn Sie möchten, dass der Flaschenhals beim Eingießen sichtbar im Bild ist, müssen Sie nun mit ein paar Probeaufnahmen testen, wie weit Sie die Flasche über das Glas halten müssen, damit dieser noch im Bild ist. Auch dazu machen Sie wieder ein paar Probeaufnahmen mit noch verschlossener Flasche, bis Sie die geeignete Position gefunden haben.

Schritt 5: Das endgültige Bild erstellen

Füllen Sie jetzt die Karaffe mit Wasser und halten Sie die geöffnete Flasche mit dem Wasser in dem ausgetesteten Abstand über das Glas, lassen das Wasser mit möglichst einem großen Schwall in Glas laufen und drücken im richtigen Moment den Fernauslöser. Eigentlich ganz einfach! ?

Hinweis: Natürlich ist es durchaus so, dass Sie in der Regel mehrere Versuche brauchen werden, auch ich habe dieses Bild nicht gleich auf Anhieb zustande bekommen.

Tipp: Am besten hat das Wasser Zimmertemperatur. Ist es nämlich zu kalt, beschlägt die Karaffe in der Zeit, die Sie benötigen um das Glas unter Umständen mehrfach zu leeren und neu zu platzieren. Zwar wirkt auch ein beschlagenes Glas kühl und frisch, aber die Lufteinschlüsse im Wasser sind dann nicht mehr so gut zu sehen.

So kann das Ergebnis aussehen.

Info: Die Aufnahme erfolgte mit einer Nikon D300, bei 1/250s Belichtungszeit, Blende 8 und 105mm Makroobjektiv.